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Hinweisgeberschutzgesetz, Interne Meldestelle und Externe Meldestellen
Ziel des Hinweisgeberschutzgesetz ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Dazu gehört auch der bestmögliche Schutz ihrer Identität.