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Übersicht

Bildungsgänge

Das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen ist eine Schulform der Sekundarstufe II. Das Berufskolleg vermittelt in unterschiedlichen Bildungsgängen eine berufliche Qualifizierung (berufliche Kenntnisse, berufliche Weiterbildung und Berufsabschlüsse). Darüber hinaus können vom Ersten Schulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife alle allgemeinbildenden Abschlüsse erworben bzw. nachgeholt werden.

Die Bildungsgänge des Berufskollegs unterteilen sich in berufsspezifische Fachbereiche, Berufsfelder, Fachrichtungen und fachliche Schwerpunkte.

Der Unterricht in den einzelnen Bildungsgängen verteilt sich auf:

  • einen berufsbezogenen Lernbereich, der im Besonderen der beruflichen und fachlichen Qualifikation dient.
  • einen berufsübergreifenden Lernbereich, der die berufliche Qualifizierung ergänzt und zur gesellschaftlichen, kulturellen, ethischen, religiösen Kompetenzentwicklung beiträgt. Der Sport dient der Gesundheitsförderung.
  • einen Differenzierungsbereich, der den Lernenden ermöglicht, ihre individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend zu ergänzen, zu erweitern und zu vertiefen.

Die Lernbereiche, ihre Fächer und Lernfelder sind aufeinander abgestimmt und tragen zu einer umfassenden Handlungskompetenz bei.

Bildungsgänge und Abschlüsse des Berufskollegs

Anlage A

Anlage B

Anlage C

Anlage D

Anlage E

Fachklassen des dualen Systems der BerufsausbildungBerufsfachschule 
jeweils einjährig
BerufsfachschuleBerufliches GymnasiumFachschule 
zwei- und dreijährig
vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten nach BBiG/HWO und den 
Berufsschulabschluss
a) vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und 
Fertigkeiten
a) vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und 
Fertigkeiten
vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten oder einen Berufsabschluss nach Landesrechtermöglicht berufliche Weiterbildung und einen staatlichen Abschluss
Erweiterter Erster 
Schulabschluss
FHRs
b) vermittelt berufliche 
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
b) vermittelt einen Berufsabschluss nach Landesrecht

Erweiterter Erster 
Schulabschluss

Mittlerer Schulabschluss (FOR) und ggf. Möglichkeit der FHR

Mittlerer Schulabschluss (FOR)FachhochschulreifeAHRFHR
 
AusbildungsvorbereitungZweijährige BerufsfachschuleFachoberschuleFachoberschuleEinjährige Fachschule
vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und berufliche Orientierungvermittelt einen Berufsabschluss nach Landesrechtvermittelt bzw. vertieft berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeitenvertieft berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeitenermöglicht berufliche Weiterbildung und einen staatlichen Abschluss
Erster SchulabschlussMittlerer Schulabschluss (FOR)FHRAHR oder fgHR

 

Erster Schulabschluss (ehemals HS9) = Hauptschulabschluss nach Klasse 9

Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals HS10) = Hauptschulabschluss nach Klasse 10 

Mittlerer Schulabschluss (FOR) = Fachoberschulreife mit oder ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

FHR = Fachhochschulreife

FHRs = Fachhochschulreife, schulischer Teil