Bildungsgänge
Das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen ist eine Schulform der Sekundarstufe II. Das Berufskolleg vermittelt in unterschiedlichen Bildungsgängen eine berufliche Qualifizierung (berufliche Kenntnisse, berufliche Weiterbildung und Berufsabschlüsse). Darüber hinaus können vom Ersten Schulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife alle allgemeinbildenden Abschlüsse erworben bzw. nachgeholt werden.
Die Bildungsgänge des Berufskollegs unterteilen sich in berufsspezifische Fachbereiche, Berufsfelder, Fachrichtungen und fachliche Schwerpunkte.
Der Unterricht in den einzelnen Bildungsgängen verteilt sich auf:
- einen berufsbezogenen Lernbereich, der im Besonderen der beruflichen und fachlichen Qualifikation dient.
- einen berufsübergreifenden Lernbereich, der die berufliche Qualifizierung ergänzt und zur gesellschaftlichen, kulturellen, ethischen, religiösen Kompetenzentwicklung beiträgt. Der Sport dient der Gesundheitsförderung.
- einen Differenzierungsbereich, der den Lernenden ermöglicht, ihre individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend zu ergänzen, zu erweitern und zu vertiefen.
Die Lernbereiche, ihre Fächer und Lernfelder sind aufeinander abgestimmt und tragen zu einer umfassenden Handlungskompetenz bei.
Bildungsgänge und Abschlüsse des Berufskollegs
Anlage A | Anlage B | Anlage C | Anlage D | Anlage E |
| Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung | Berufsfachschule jeweils einjährig | Berufsfachschule | Berufliches Gymnasium | Fachschule zwei- und dreijährig |
| vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten nach BBiG/HWO und den Berufsschulabschluss | a) vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten | a) vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten | vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten oder einen Berufsabschluss nach Landesrecht | ermöglicht berufliche Weiterbildung und einen staatlichen Abschluss |
| Erweiterter Erster Schulabschluss | FHRs | |||
| b) vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten | b) vermittelt einen Berufsabschluss nach Landesrecht | |||
Erweiterter Erster Mittlerer Schulabschluss (FOR) und ggf. Möglichkeit der FHR | Mittlerer Schulabschluss (FOR) | Fachhochschulreife | AHR | FHR |
| Ausbildungsvorbereitung | Zweijährige Berufsfachschule | Fachoberschule | Fachoberschule | Einjährige Fachschule |
| vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und berufliche Orientierung | vermittelt einen Berufsabschluss nach Landesrecht | vermittelt bzw. vertieft berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten | vertieft berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten | ermöglicht berufliche Weiterbildung und einen staatlichen Abschluss |
| Erster Schulabschluss | Mittlerer Schulabschluss (FOR) | FHR | AHR oder fgHR | |
Erster Schulabschluss (ehemals HS9) = Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals HS10) = Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Mittlerer Schulabschluss (FOR) = Fachoberschulreife mit oder ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
FHR = Fachhochschulreife
FHRs = Fachhochschulreife, schulischer Teil