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Fragen und Antworten zum Berufskolleg

Welche Möglichkeiten bietet mir das Berufskolleg für meine berufliche Ausbildung? Fünf häufig gestellte Fragen

Wichtig Schulpflicht: In diesem Fall besteht noch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II. Es muss einer der beiden hier genannten Bildungsgänge besucht werden. (§ 38 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen regelt die Schulpflicht in der Sekundarstufe II.)

Beratung: Lassen Sie sich an einem Berufskolleg oder in einer Beratungseinrichtung beraten, bevor Sie sich für einen bestimmten Bildungsgang entscheiden.

  • Wenn Sie einen bestimmten beruflichen Fachbereich kennenlernen möchten, dann ist der Erwerb beruflicher Qualifikationen und des Erweiterten Ersten Schulabschlusses zu empfehlen.

    Wichtig Schulpflicht: 

    In diesem Fall besteht noch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II. Es muss einer der beiden hier genannten Bildungsgänge besucht werden. (§ 38 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen regelt die Schulpflicht in der Sekundarstufe II.)

    Beratung: Lassen Sie sich an einem Berufskolleg oder in einer Beratungseinrichtung beraten, bevor Sie sich für einen bestimmten Bildungsgang entscheiden.

Welchen Abschluss habe ich und was kann ich damit im Berufskolleg machen? Häufig gestellte Fragen