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Dachdeckerin/Dachdecker
Am 16. Januar 2019 trat der Bildungsplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Zur Unterstützung der Bildungsgangarbeit werden in diesem Angebot
zu diesem Ausbildungsberuf vorgestellt.
Dachdeckerinnen und Dachdecker tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherung und Erhaltung der Bausubstanz mit einer auf Nachhaltigkeit orientierten Energie- und Ressourcennutzung. Dabei betrachten sie die Gebäudehülle als energetisches Gesamtsystem und berücksichtigen Gewerke übergreifende Zusammenhänge. Sie sind Dienstleister, deren Handeln und Auftreten sich an den Erwartungen und Wünschen der Kundschaft orientieren.
Bei der unterrichtlichen Umsetzung des vorliegenden Rahmenlehrplanes werden als Qualifizierungsziele die folgenden Kompetenzen angestrebt: selbstständige Ausführung von Arbeiten der Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik sowie selbstständiger Einbau von Energiesammlern und Energieumsetzern an Gebäudehüllen.
Das Regelwerk des deutschen Dachdeckerhandwerks sowie einschlägige Normen und Rechtsvorschriften sind auch dort zugrunde zu legen, wo sie nicht explizit erwähnt werden.
Die Lernfelder 1 und 3 bis 6 des Rahmenlehrplans entsprechen den Lernfeldern 1 und 3 bis 6 der Rahmenlehrpläne für Berufe der Grundstufe Bauwirtschaft. Eine gemeinsame Beschulung ist deshalb im ersten Ausbildungsjahr möglich.