Inklusion
"Gemeinsames Lernen möchte allen Menschen den ungehinderten Zugang zu schulischem Lernen ermöglichen. Auch das Berufskolleg befindet sich auf dem Weg zur Inklusion. Die Grundsätze hierzu sind im Schulgesetz in § 2 Abs. 5 geregelt: "Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen."
Differenzierter Unterricht im Umgang mit Vielfalt und Heterogenität im Gemeinsamen Lernen für Menschen mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erfordert die Kooperation von Lehrpersonen, beteiligten Schülerinnen und Schülern, Ausbildungsbetrieben und aller am Lernprozess beteiligten Institutionen.