Stützangebote und Zusatzqualifikationen
Im Rahmen des Differenzierungsbereichs können den Auszubildenden in den Fachklassen des dualen Systems Stützangebote zur Sicherung des Ausbildungserfolgs und Zusatzangebote zur Erlangung erweiterter Kompetenzen unterbreitet werden.
Das Differenzierungsangebot und der dafür erforderliche Stundenumfang für die Fachklassen werden von der Schule entsprechend
- der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler
- den Neigungen der Schülerinnen und Schüler
- den Anforderungen der Ausbildungsbetriebe
im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten gemäß Rahmenstundentafeln vor Ort festgelegt.
Das Differenzierungsangebot kann im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb um bis zu 80 Stunden erhöht werden, wenn ein erweitertes Stützangebot erforderlich ist oder um eine erweiterte Zusatzqualifikation zu ermöglichen (Anlage 1.3 APO-BK).
Die Teilnahme an einem eingerichteten und gewählten Differenzierungsangebot ist verpflichtend.
Die entsprechenden Grundlagen finden Sie hier: § 7 "Unterrichtsangebot und Differenzierung", Anlage A APO-BK
Rahmenstundentafeln nach APO-BK
- Anlage A 1.2: Berufsausbildung nach dem BBiG oder der HwO + Stützangebote/Zusatzqualifikationen und
- Anlage A 1.3: Berufsausbildung nach dem BBiG oder der HwO + erweiterte Stützangebote/erweiterte Zusatzqualifikationen
Stützangebote und erweiterte Stützangebote
Als Einstieg in ein erfolgreiches Berufsleben steht die duale Ausbildung allen offen, die einen Ausbildungsvertrag nachweisen. Das führt zu heterogen zusammengesetzten Lerngruppen in den Fachklassen des dualen Systems, die sich nach Alter, Schulbildung, Vorkenntnissen und beruflichen Vorerfahrungen voneinander unterscheiden können. Zur Sicherung des Ausbildungserfolgs können Berufskollegs Auszubildenden Stützunterricht im Rahmen des Differenzierungsbereichs anbieten (s. Rahmenstundentafeln Anlage 1.2 und 1.3 APO-BK).
Das Angebot, im Differenzierungsbereich lernschwächere Auszubildende durch Stützunterricht zum Ausbildungserfolg zu führen, kann auch für geflüchtete junge Menschen in Ausbildung Anwendung finden. Der Zugang zu Ausbildung und Erwerbstätigkeit für Asyl suchende und geflüchtete Menschen, die nach Nordrhein-Westfalen kommen, ist von grundlegender Bedeutung für eine Integration in Deutschland.
Junge Menschen können über verschiedene Wege in eine Fachklasse des dualen Systems (duale Berufsausbildung) gelangen, wie zum Beispiel:
- über einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb
- über eine Einstiegsqualifizierung (EQ)
- über einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb im Rahmen einer assistierten Ausbildung
Dabei können alle Auszubildenden von Stützangeboten oder erweiterten Stützangeboten im Rahmen des Differenzierungsbereichs in den Fachklassen des dualen Systems profitieren und ggf. auf die von der Arbeitsagentur angebotenen ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zurückgreifen.
Bei der Beratung von jungen Menschen mit Stützbedarfen, insbesondere bei solchen mit Fluchthintergrund, bietet die nachfolgende Grafik Informationen über Förderungsmöglichkeiten während der Berufsausbildung.
Inhalt
Zur Sicherung des Ausbildungserfolgs können in den Fachklassen des dualen Systems alle Auszubildenden mit Unterstützungsbedarf gezielt sprachlich (z. B. Deutsch), berufsbezogen (z. B. Kommunikation) und sozial-integrativ (z. B. Umgang mit Konflikten) gefördert werden.
Für die zusätzliche Unterstützung im sprachlichen Bereich ist es vor allem wichtig, die Auszubildenden in die Lage zu versetzen, Regeln der Aussprache, Orthografie sowie Wortschatz und Redewendungen zu vertiefen, um berufliche Kommunikationssituationen zu bewältigen (schriftlich und mündlich) und berufsbezogene Texte lesen, verstehen und verfassen zu können.
Organisation
Das Differenzierungsangebot kann mit Einverständnis des Ausbildungsbetriebs um bis zu 80 Stunden erhöht werden, wenn ein erweitertes Stützangebot erforderlich ist. Unter Beachtung des Gesamtunterrichtsvolumens von jährlich 480 Stunden sind in jedem Schuljahr mindestens 320 Unterrichtsstunden zu erteilen. Maximal 160 Stunden können jahrgangsübergreifend verlagert werden, wobei diese Unterrichtsstunden je zur Hälfte aus dem berufsbezogenen Lernbereich und aus dem berufsübergreifenden Lernbereich zu entnehmen sind. Die Einbeziehung des Differenzierungsbereichs bei erweiterten Stützangeboten ist in Absprache mit den dualen Partnerinnen und Partnern möglich, sodass z. B. vermehrt Unterrichtsstunden zur sprachlichen, berufsbezogenen Förderung bei Bedarf schon im ersten Ausbildungsjahr erteilt werden können.
Bei der Organisation des Unterrichts sind die Bedürfnisse der Ausbildungsbetriebe und die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Zusatzqualifikationen und erweiterte Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen sind ein wichtiges Element zur Individualisierung, Flexibilisierung und Differenzierung. Leistungsstarke Auszubildende können sich frühzeitig spezialisieren und nach eigenen Schwerpunkten einen attraktiven Karrierebaustein zur Verbesserung der Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt schaffen. Unternehmen können das Angebot von Zusatzqualifikationen für die Gewinnung von Nachwuchskräften sowie zur Anpassung an den betrieblichen Qualifikationsbedarf nutzen.
Für den Erwerb von zusätzlichen Qualifikationen und Kompetenzen im Rahmen einer Berufsausbildung wird auf die "Handreichung zum Erwerb von Zusatzqualifikationen und erweiterten Zusatzqualifikationen in Fachklassen des dualen Systems" verwiesen (VV 2.4 zu § 2 Anlage A APO-BK).
Diese Handreichung richtet sich an
- Berufskollegs (z. B. mit Erläuterungen der rechtlichen Vorgaben, Ablaufschemata, Checkliste, Vorlagen und Beispielen)
- Auszubildende (z. B. Auswahlkriterien und Abstimmungsprozesse) und
- Betriebe (z. B. mit Erläuterungen der Abstimmungsprozesse und Hinweisen zur Lernortkooperation).
Erweiterte Zusatzqualifikationen unterscheiden sich lediglich im Umfang von den "normalen" Zusatzqualifikationen, d. h. erweiterte Zusatzqualifikationen sind durch ein ausgeweitetes Stundenkontingent gekennzeichnet und bedürfen der Zustimmung des Ausbildungsbetriebes.
Beispiele für erweiterte Zusatzqualifikationen in NRW sind:
- Betriebsassistentin im Handwerk/Betriebsassistent im Handwerk
- Assistentin für Energie und Ressourcen/Assistent für Energie und Ressourcen
- Europaassistentin im Handwerk/Europaassistent im Handwerk
- Junges Handwerk in der Entwicklungszusammenarbeit
Weitere Hinweise finden Sie in folgenden Publikationen:
Betriebsassistentin im Handwerk/Betriebsassistent im Handwerk
Ergänzung zum Lehrplan der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung - erweiterte Zusatzqualifikation
Stand: 29. März 2001
Erweiterte Zusatzqualifikation für leistungsstarke Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die sich in einem Ausbildungsverhältnis für einen Handwerksberuf befinden: Die bestandene Fortbildungsprüfung nach § 46 Abs. 3 der Handwerksordnung wird als Teil III der Meisterprüfung (betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse) anerkannt. Der Abschluss berechtigt zum Besuch der Akademie des Handwerks.
Neu: Öffnung der Aufnahmevoraussetzungen: Aufnahmeberechtigt sind nun Auszubildende in Handwerksberufen, mit (Fach-)Hochschulreife oder - bei einer positiven Leistungsbeurteilung durch die Berufsschule - mit mittlerem Schulabschluss.
Weitere Informationen und Downloads bietet der Westdeutsche Handwerkskammertag.
Zusatzqualifikation "Europaassistentin im Handwerk/Europaassistent im Handwerk"
für leistungsstarke Schulabgängerinnen und Schulabgänger. Diese Qualifikation ergänzt die duale Erstausbildung und umfasst neben der schulischen Fortbildung obligatorisch ein Praktikum im europäischen Ausland. Sie wird im Rahmen des Differenzierungsbereiches der Berufsschule über zwei Jahre vermittelt. Gesellinnen und Gesellen mit diesem erweiterten Abschluss besitzen fortgeschrittene und fachbezogene Sprachkenntnisse. Sie sind Fachkräfte mit internationaler Erfahrung, die ihre Betriebe in deren außenwirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützen können.
Weitere Informationen und Downloads bietet der Westdeutsche Handwerkskammertag.
Zusatzqualifikation "Junges Handwerk in der Entwicklungszusammenarbeit"
Bei der Zusatzqualifizierung "Junges Handwerk in der Entwicklungszusammenarbeit" für Auszubildende und junge Gesellinnen/Gesellen aus dem Handwerk steht ein mindestens vierwöchiges Praktikum in einem Entwicklungsland-Hilfsprojekt in Afrika, Asien oder Lateinamerika im Mittelpunkt. Zuvor werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in mit Mitteln des BMZ finanzierten Seminaren auf ihr Praktikum vorbereitet. Inhalte sind unter anderem die kulturelle Kompetenzbildung, handwerksbezogene Aspekte sowie eine landeskundliche und projektbezogene Vorbereitung. Zu den Kosten für die Reise und den Aufenthalt im Zielland erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Zuschuss aus dem NRW-Förderprogramm "Konkreter Friedensdienst". Die Qualifizierung ist ein Gemeinschaftsprojekt der GIZ GmbH (vormals InWEnt), der Landes-Gewerbeförderungsstelle des Handwerks NRW und des Westdeutschen Handwerkskammertages.
Informationen erhalten Sie unter "Junges Handwerk in der Entwicklungszusammenarbeit".
Zusatzqualifikation "Assistentin für Energie und Ressourcen (HWK)/Assistent für Energie und Ressourcen (HWK)"
Die Zusatzqualifizierung "Assistentin für Energie und Ressourcen (HWK)/Assistent für Energie und Ressourcen (HWK)" spricht leistungsstärkere Auszubildende aus allen handwerklichen Ausbildungsberufen an. Sie erfolgt zum überwiegenden Teil in Lehrveranstaltungen, die zusätzlich zum eigentlichen Unterricht in den Abendstunden in der Berufsschule durchgeführt werden und schließt mit einer Fortbildungsprüfung vor der zuständigen Handwerkskammer ab. In der Qualifizierung werden in einer Gesamtdauer von zwei Jahren in insgesamt 240 Stunden die Lernfelder Energie (mit den Schwerpunkten Strom, Wärme, Verkehr), Ressourcen (mit den Schwerpunkten Wasser, Abfall, Gefahrstoffe) und Kommunikation behandelt.
Weitere Informationen und Downloads zur Zusatzqualifikation finden Sie hier:
"AusbildungPlus" ist ein Projekt des BIBB, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird. Es bietet Orientierung über die Vielzahl von Zusatzqualifikationen. "Herzstück" ist eine Datenbank, die bundesweit über duale Studiengänge und Zusatzqualifikationen in der dualen Berufsausbildung informiert. Zurzeit enthält die Datenbank mehr als 900 duale Studiengänge und über 2 200 Zusatzqualifikationen. Interessierte Jugendliche können die Datenbank kostenlos nach passenden Angeboten durchsuchen. Anbieter - zum Beispiel Betriebe, (Fach-)Hochschulen, Berufsakademien oder Berufskollegs - können ihre Ausbildungs- und Studienangebote ebenfalls kostenlos veröffentlichen.