Abschlüsse und Anschlüsse
Das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen vermittelt in einem differenzierten Unterrichtssystem in einfach- und doppeltqualifizierenden Bildungsgängen eine berufliche Bildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinbildenden Abschlüsse der Sekundarstufe II. Darüber hinaus können Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt werden.
Pädagogisches Leitziel des Berufskollegs ist der Erwerb einer umfassenden beruflichen, gesellschaftlichen und personalen Handlungskompetenz sowie die Vorbereitung auf ein lebenslanges Lernen.
Wählen Sie einen entsprechenden Bildungsgang und gewinnen Sie - anhand Ihrer individuellen schulischen und beruflichen Ausgangslage - einen Überblick, über die Möglichkeiten zum Erwerb beruflicher und schulischer Qualifikationen und Abschlüsse.
Anlage A - Berufsschule
Bildungsgänge | Fachbereiche | Voraussetzungen | Mögliche Abschlüsse |
---|---|---|---|
(zwei- bis dreieinhalbjährig) Fachklassen des
dualen Systems der Berufsausbildung (A 1) |
Ausbildungsberufe nach
dem BBiG und der HwO
|
Ausbildungsvertrag nach BBiG oder HwO oder Teilnahme nach der Gleichstellungsverordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Technolgie oder Teilnahme gem. § 2 der Berufskolleg-anrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO) Ausbildungsvertrag nach § 66 BBiG/§ 42 HwO |
Berufsschulabschluss Erster Schulabschluss Erweiterter Erster Schulabschluss Mittlerer Schulabschluss (FOR) FHR |
(einjährig) Ausbildungsvorbereitung (A 2) | Berufsschulpflicht
noch nicht erfüllt/ ohne Abschluss |
Erster Schulabschluss |
Erster Schulabschluss (ehemals HS9) = Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals HS10) = Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Mittlerer Schulabschluss (FOR) = Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss)
FHR = Fachhochschulreife
Anlage B - Berufsfachschule
Bildungsgänge | Fachbereiche | Voraussetzungen | Mögliche Abschlüsse |
---|---|---|---|
(einjährig), die berufliche Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln (B 1) |
|
Erster Schulabschluss | Erweiterter Erster Schulabschluss |
(einjährig), die berufliche Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln (B 2) |
Erweiterter Erster Schulabschluss
Kl. 9 Gymn. |
Mittlerer Schulabschluss (FOR) | |
(zweijährig), die einen Berufsabschluss
nach Landesrecht vermitteln (B 3) |
mindestens Erster Schulabschluss |
Mittlerer Schulabschluss (FOR) und
|
Erster Schulabschluss (ehemals HS9) = Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals HS10)= Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Kl. 9 Gymn. = Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach Klasse 9 des Gymnasiums
Mittlerer Schulabschluss (FOR) = Fachoberschulreife mit oder ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Anlage C - Berufsfachschule
Bildungsgänge | Fachbereiche | Voraussetzungen | Mögliche Abschlüsse |
---|---|---|---|
(zweijährig),
die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln (C 2) |
|
Mittlerer Schulabschluss (FOR) Kl. 9 Gymn. |
FHRs |
(zwei- oder dreijährig), die einen Berufsabschluss nach Landesrecht vermitteln (C 1) |
Mittlerer Schulabschluss (FOR) Kl. 9 Gymn. |
FHR und
|
Kl. 9 Gymn. = Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach Klasse 9 des Gymnasiums
Mittlerer Schulabschluss (FOR) = Fachoberschulreife mit oder ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
FHRs = Fachhochschulreife, schulischer Teil
FHR = Fachhochschulreife
Anlage C - Fachoberschule
Bildungsgänge | Fachbereiche | Voraussetzungen | Mögliche Abschlüsse |
---|---|---|---|
(zweijährig),
die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln (C 3) |
|
Mittlerer Schulabschluss (FOR) Kl. 9 Gymn. Vertrag über ein einjähriges Praktikum |
FHR |
(einjährig),
die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen (C 3) |
Mittlerer Schulabschluss (FOR) + einschlägige
Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit |
Kl. 9 Gymn. = Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach Klasse 9 des Gymnasiums
Mittlerer Schulabschluss (FOR) = Fachoberschulreife mit oder ohne Berechtigng zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
FHR = Fachhochschulreife
Anlage D - Berufliches Gymnasium
Bildungsgänge | Fachbereiche | Voraussetzungen | Mögliche Abschlüsse |
---|---|---|---|
(dreijährig), die berufliche
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln (D 14 - D 28) |
|
Mittlerer Schulabschluss (FOR) Kl. 9 Gymn. |
AHR |
(dreijährig und anschließendes Betriebspraktikum von mindestens drei Monaten), die einen
Berufsabschluss nach Landesrecht vermitteln (D 1 - D 13) |
Mittlerer Schulabschluss (FOR) Kl. 9 Gymn. |
AHR und
|
Kl. 9 Gymn. = Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach Klasse 9 des Gymnasiums
Mittlerer Schulabschluss (FOR) = Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
AHR = Allgemeine Hochschulreife
Anlage D - Fachoberschule (Klasse 13)
Bildungsgänge | Fachbereiche | Voraussetzungen | Mögliche Abschlüsse |
---|---|---|---|
(einjährig), die berufliche
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln (D 29) |
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FHR + einschlägige
Berufsausbildung/ berufl. Tätigkeit |
AHR oder fgHR |
FHR = Fachhochschulreife
AHR = Allgemeine Hochschulreife
fgHR = bei fehlender zweiter Fremdsprache "fachgebundene Hochschulreife"
Anlage E - Fachschule
Bildungsgänge | Fachbereiche | Voraussetzungen | Mögliche Abschlüsse |
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(zwei- oder dreijährig),
die eine berufliche Weiterbildung und einen staatlichen Abschluss ermöglichen (E 2, E 3) |
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Allgemein: Einschlägige abgeschlossene Ausbildung oder berufliche Tätigkeit von mind. 5 Jahren Die Bestimmungen über die Aufnahme sind fachbereichsspezifisch! Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website unter dem Stichwort "Fachschule". |
Der Erwerb der FHR ist möglich.
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(einjährig),
die einen staatlichen Abschluss ermöglichen (E 1) |
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FHR = Fachhochschulreife