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Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr.12/10
Sekundarstufe II – Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung;

Lehrpläne
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 12.11.2010 - 313-6.08.01.13-68766
Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 26.06.2008 (ABl.NRW 8/08)

Für die in der Anlage aufgeführten Ausbildungsberufe werden hiermit Lehrpläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Sie treten zum 01.02.2011 in Kraft.

Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftreihe "Schule in NRW".

Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

Die im Bezugserlass aufgeführten vorläufigen Lehrpläne, die von den nunmehr auf Dauer festgesetzten Lehrplänen abgelöst werden, treten zum 01.02.2011 außer Kraft. 


Anlage 1

HeftAusbildungsberuf
41096 Fachkraft für Automatenservice
Automatenfachfrau/Automatenfachmann
41097 Fotomedienfachfrau/Fotomedienfachmann
4110 Friseurin/Friseur
41098 Personaldienstleistungskauffrau/Personaldienstleistungskaufmann
41099 Produktionstechnologin/Produktionstechnologie
41053 Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
41100 Speiseeisherstellerin/Speiseeishersteller
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