Erlasse
Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildungdes Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 08/08
Sekundarstufe II - Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung;
Vorläufe Lehrpläne
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 26.06.2008 - 313-6.08.01.13-68766
Für den Unterricht in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung wurden unter verantwortlicher Leitung des Stabs "Bildungsforschung und Grundlagen der Standardentwicklung und -überprüfung" des Ministeriums für Schule und Weiterbildung für das Land Nordrhein-Westfalen Lehrpläne erarbeitet. Dabei haben erfahrene Lehrkräfte und Berufsstandsvertretungen mitgewirkt. Lehrpläne für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe des dualen Systems der Berufsausbildung basieren auf den von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrplänen. Sie treten mit sofortiger Wirkung als vorläufige Lehrpläne in Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe "Schule in NRW". Die vorläufigen Lehrpläne sind im Bildungsportal veröffentlicht.
Es ist vorgesehen, die vorläufigen Lehrpläne nach Abschluss der Verbändebeteiligung gemäß § 77 SchulG (BASS 1 - 1) endgültig in Kraft zu setzen.
Die bisher gültigen Richtlinien und Lehrpläne (Anlage 2) treten ab dem 01.08.2008 auslaufend außer Kraft.
Anlage 1
Vorläufige Lehrpläne für neue und neugeordnete Ausbildungsberufe, die zum 01.08.2008 in Kraft treten:
Heft | Ausbildungsberuf |
---|---|
41096 | Fachkraft für Automatenservice Automatenfachfrau/Automatenfachmann |
41097 | Fotomedienfachfrau/Fotomedienfachmann |
4110 | Friseurin/Friseur |
41098 | Personaldienstleistungskauffrau/Personaldienstleistungskaufmann |
41099 | Produktionstechnologin/Produktionstechnologie |
41053 | Servicekraft für Schutz und Sicherheit Fachkraft für Schutz und Sicherheit |
41100 | Speiseeisherstellerin/Speiseeishersteller |
Anlage 2
Folgende Richtlinien und Lehrpläne treten ab dem 01.08.2008 auslaufend außer Kraft:
- Friseurin/Friseur
RdErl. vom 27.07.2004 (BASS 15 - 33 Nr. 10) - Fachkraft für Schutz und Sicherheit
RdErl. vom 26.07.2002 (BASS 15 - 33 Nr. 239)