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Lernfelder und Bündelungsfächer

Beschreibung der Bündelungsfächer

Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- und Geschäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Die Lernfeldübersicht zeigt die Zuordnung der Lernfelder zu den Bündelungsfächern.

Wirtschaftsbeziehungen und Praxismanagement

Dieses Bündelungsfach mit den Lernfeldern 1, 2, 9 und 13 umfasst die Bereiche, in denen die Schülerinnen und Schüler unter Beachtung gesetzlicher Grundlagen des Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitsrechts in ihrem Ausbildungsbetrieb agieren. Dabei berücksichtigen sie insbesondere sozialkommunikative Aspekte gegenüber Kolleginnen und Kollegen sowie gegenüber Patientinnen und Patienten. Sie organisieren und verbessern Praxisprozesse und leiten mögliche Perspektiven für ihre Zukunft ab.

Im ersten Ausbildungsjahr (LF 1) entwickeln die Schülerinnen und Schüler im Fach Wirtschaftsbeziehungen und Praxismanagement die Kompetenz, die Rolle ihres Ausbildungsbetriebs in der Gesamtwirtschaft und ihre eigene Rolle darin wahrzunehmen und mitzugestalten. Dazu benötigen sie grundlegende Kenntnisse über das Gesundheitswesen und die für sie als Auszubildende geltenden Rahmenbedingungen ihrer Ausbildung. Hierzu gehören auch das Sozialversicherungssystem und die Grundlagen des Vertragsrechts. Zudem treffen sie Vorkehrungen zur Erhaltung ihrer physischen und psychischen Gesundheit unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes. In komplexen Problemsituationen verbessern sie ihre Kommunikationsfähigkeit und somit die Fähigkeit, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kooperativ, wertschätzend und respektvoll zu interagieren. Diese Kommunikationsfähigkeit beziehen sie auch auf den Umgang mit unterschiedlichen Patiententypen.

Die Schülerinnen und Schüler erlangen die Kompetenz, Patientinnen und Patienten angemessen zu empfangen, zu begleiten und bei der Befundaufnahme mitzuwirken (LF 2). Hierzu lernen die Schülerinnen und Schüler gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung anzuwenden, bewahren dabei Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und berücksichtigen die ärztliche Schweigepflicht sowie den Datenschutz. Sie erläutern die zahnärztliche Behandlung und Praxisabläufe patientengerecht, erledigen weitere Verwaltungsaufgaben im Bereich der langfristigen Patientenbetreuung und reflektieren, inwieweit ihr Handeln zur Patientenzufriedenheit und Praxisbindung beiträgt.

Im zweiten Ausbildungsjahr (LF 9) entwickeln die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, Beschaffungsprozesse zu planen, begründet durchzuführen und zu überwachen. Dazu beachten sie gültige Rechtsnormen, erkennen z. B. bei der Überwachung des Wareneingangs mögliche Störungen in Kaufverträgen und kommunizieren lösungsorientiert mit Lieferanten. Sie verwalten die zu lagernden Materialien sachgerecht, um anschließend die Zahlung vorzubereiten und den Ablauf des Beschaffungsprozesses unter verschiedenen Aspekten zu bewerten.

Im dritten Ausbildungsjahr (LF 13) erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, Prozesse im eigenen Arbeitsbereich selbstverantwortlich sowie im Team zu planen, zu organisieren, durchzuführen und mithilfe eines Qualitätsmanagementsystems zu optimieren. Dazu informieren sie sich über Instrumente des Qualitätsmanagements und erfassen deren Bedeutung für die betrieblichen Leistungsprozesse in der Praxis. Sie berücksichtigen die Dokumentationspflichten und kontrollieren Zahlungseingänge. Sie prüfen auftretende Störungen beim Zahlungsvorgang und leiten unter Beachtung rechtlicher Regelungen Mahnverfahren ein.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Team- und Personalprozessen des Ausbildungsbetriebes auseinander, verschaffen sich einen Überblick über die wesentlichen Bestandteile eines Arbeitsvertrages sowie über Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und bewerten diese für ihre zukünftige Berufskarriere. Sie erkennen, dass wachsende Anforderungen des gesellschaftlichen, ökologischen und technologischen Wandels die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens implizieren.

Zahnmedizinische Assistenz

Dieses Fach bündelt die Lernfelder 3, 6, 7, 10 und 12 und konzentriert sich auf den Kompetenzerwerb im Bereich der zahnmedizinischen Assistenz. Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Herkunft von Erkrankungen, zeigen systematische Behandlungsabläufe sowie patientengerechte Vor- und Nachbereitung auf, assistieren bei Behandlungen, dokumentieren diese und rechnen sie ab. Dabei berücksichtigen die Schülerinnen und Schüler die nötigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sowie eine situations- und adressatengerechte Kommunikation.

Im ersten Ausbildungsjahr (LF 3) erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, Hygienemaßnahmen nach gesetzlichen Vorgaben in ihren Arbeitsweisen zu organisieren, Medizinprodukte sachgerecht aufzubereiten und Abfälle situationsgerecht zu entsorgen, um so die Patienten- und Mitarbeitersicherheit zu gewährleisten. Sie lernen, die einzelnen Schritte des validierten Aufbereitungszyklus von Medizinprodukten zu durchlaufen und die Hygienekette zu dokumentieren.

Im zweiten Ausbildungsjahr erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenz um die chirurgischen Behandlungen (LF 6). Sie beachten die für die Vor- und Nachbereitung notwendigen Tätigkeiten und die Terminierung der Patientinnen und Patienten. Dazu informieren sie sich über relevante Medikamentengruppen. Neben der Kompetenz, in geplanten Behandlungen zu agieren, lernen die Schülerinnen und Schüler, bei medizinischen Notfällen in der Zahnarztpraxis physisch und kommunikativ angemessen zu reagieren (LF 7). Hierzu informieren sie sich über anatomische und physiologische Grundlagen des Herz-Kreislaufsystems sowie über die Atmung.

Im dritten Ausbildungsjahr rücken prophylaktische und kieferorthopädische Behandlungen in den Fokus (LF 10). Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, den unterschiedlichen Patiententypen prophylaktische Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Praxis adressatengerecht zu erklären. Des Weiteren erwerben sie die Kompetenz, bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen unter Anleitung durchzuführen (LF 12). Sie kennen notwendige gesetzliche und physikalische Grundlagen zum Einsatz und zur Entstehung von Röntgenstrahlen und beachten insbesondere den Strahlenschutz sowie die fachgerechte Entsorgung von Röntgenabfällen. Sie dokumentieren gesetzlich vorgeschriebene Angaben und lernen sowohl prophylaktische Behandlungen als auch bildgebende Verfahren abzurechnen.

Leistungserfassung und -abrechnung

In diesem Bündelungsfach mit den Lernfeldern 4, 5, 8 und 11 liegt der Schwerpunkt auf dem Erwerb der Kompetenz, zahnmedizinische Behandlungen zu dokumentieren und sie abzurechnen. Die Schülerinnen und Schüler ordnen die Behandlungen den jeweiligen gesetzlichen und privaten Kostenträgern zu und nutzen unterschiedliche Abrechnungshilfen, auch in digitaler Form. Begleitend sollen auch die zahnmedizinischen Kompetenzen zu den einzelnen Lernfeldern erworben werden, indem die Schülerinnen und Schüler die Herkunft von Erkrankungen erfassen und systematische Behandlungsabläufe sowie deren patientengerechte Vor- und Nachbereitung aufzeigen und bei Behandlungen assistieren. Dabei berücksichtigen die Schülerinnen und Schüler, auch in diesen Lernfeldern, die nötigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sowie eine situations- und adressatengerechte Kommunikation.

Im ersten Ausbildungsjahr (LF 4) erwerben die Schülerinnen und Schüler die Grundlagen der Leistungsabrechnung: Am Beispiel der Kariestherapie wenden sie Abrechnungsbestimmungen zur Füllungstherapie mit den jeweiligen Kostenträgern an und nutzen unterschiedliche Abrechnungshilfen, auch in digitaler Form. Außerdem sollen sie über die Kompetenz verfügen, Patientinnen und Patienten bei einer Kariestherapie zu begleiten, bei der Behandlung zu assistieren und diese zu dokumentieren.

Im zweiten Ausbildungsjahr stehen die Leistungsabrechnung der endodontischen (LF 5) und der parodontologischen (LF 8) Behandlungen im Vordergrund. Hier sollen die Schülerinnen und Schüler über die Kompetenz verfügen, Patientinnen und Patienten in beiden Therapien zu begleiten, bei der Behandlung zu assistieren und diese zu dokumentieren. Zusätzlich verschaffen sie sich einen Überblick über anatomische Strukturen, endodontische und parodontale Behandlungsmaßnahmen sowie Anästhesieverfahren.

Im dritten Ausbildungsjahr erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenz im Bereich der Leistungserfassung und -abrechnung der prothetischen Behandlung (LF 11). Sie bereiten entsprechende Heil- und Kostenpläne ausgehend von der zahnärztlichen Therapieplanung vor. Dabei achten sie auf die Einhaltung gesetzlicher Regeln und informieren Patientinnen und Patienten adressatengerecht über Genehmigungsmodalitäten. Zudem erweitern sie die Kompetenz, prothetische Behandlungen zu begleiten, bei der Behandlung zu assistieren und diese zu dokumentieren. Sie führen nach Anweisung Beratungen zur Handhabung des Zahnersatzes durch und demonstrieren dessen Pflege. Außerdem reflektieren sie die Zusammenarbeit mit dem zahntechnischen Labor.

Lernfeldübersicht

1. Ausbildungsjahr
Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4

80 Std.

Die eigene Rolle im Ausbildungsbetrieb mitgestalten

60 Std.

Patientinnen/Patienten empfangen und begleiten

80 Std.

Hygienemaßnahmen organisieren und Medizinprodukte aufbereiten

60 Std.

Patientinnen/Patienten bei der Kariestherapie begleiten

exemplarische Lernsituationen

exemplarische Lernsituationen

2. Ausbildungsjahr
Lernfeld 5 Lernfeld 6 Lernfeld 7 Lernfeld 8 Lernfeld 9

60 Std.

Patientinnen/Patienten bei endodontischen Behandlungen begleiten

60 Std.

Patientinnen/Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten

40 Std.

Medizinische Notfälle begleiten

40 Std.

Patientinnen/Patienten bei parodontologischen Behandlungen begleiten

80 Std.

Praxisbedarf beschaffen und verwalten

exemplarische Lernsituationen

exemplarische Lernsituationen

3. Ausbildungsjahr
Lernfeld 10 Lernfeld 11 Lernfeld 12 Lernfeld 13

80 Std.

Patientinnen/Patienten bei prophylaktischen und kieferorthopädischen Behandlungen begleiten

80 Std.

Patientinnen/Patienten bei prothetischen Behandlungen begleiten

40 Std.

Bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen anwenden

80 Std.

Arbeitsprozesse organisieren und optimieren

exemplarische Lernsituation exemplarische Lernsituationen
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