- Das Berufskolleg in NRW
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Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (3-jährig) sowie
Fachkraft für Gastronomie - Schwerpunkt Restaurantservice (2-jährig)
vormals Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann (3-jährig) sowie Fachkraft im Gastgewerbe (2-jährig)
Am 20. Juli 2023 trat der Bildungsplan für diese Ausbildungsberufe in Kraft.
Zur Unterstützung der Bildungsgangarbeit werden in diesem Angebot
zu diesen Ausbildungsberufen vorgestellt.
Die Berufe "Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie" sowie "Fachkraft für Gastronomie" mit dem Schwerpunkt Restaurantservice sind gekennzeichnet durch ein attraktives und modernes Berufsbild von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. Ein weiteres prägendes Merkmal ist die Vielfalt der gastronomischen Betriebe, wie Cafés und Bars, Restaurants und Hotelrestaurants in Städten und im ländlichen Raum, Ausflugsgaststätten, Cateringbetriebe, systemgastronomische Unternehmen, Betriebsrestaurants, Betriebe der Verkehrs- und Handelsgastronomie sowie Veranstaltungs- und Erlebnisgastronomie. Im Anschluss an die Ausbildung bieten sich vielfältige berufliche Perspektiven im In- und Ausland an. Auch der Weg in die berufliche Selbständigkeit ist attraktiv.
In beiden Berufen kümmern sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen um das Wohlbefinden der Gäste. Sie verkaufen, beraten und servieren Speisen und Getränke in verschiedenen Servicearten. Sie beraten ihre Gäste zum Getränkesortiment und zur Speisen- und Menüauswahl. Sie planen Veranstaltungen und führen diese für ihre Gäste durch. Sie wickeln Zahlungen mit dem Gast ab und bereiten Veranstaltungen nach. Bei ihren Tätigkeiten berücksichtigen sie Hygienestandards sowie Aspekte des Lebensmittelrechts und der Nachhaltigkeit.
Darüber hinaus ist für die "Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und den Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie" die Betreuung der Gäste am Tisch, das Arbeiten an der Bar, das Planen und Durchführen von Veranstaltungen auch hinsichtlich der Personalplanung kennzeichnend.
Alle Ausbildungsberufe des Gastgewerbes erhalten im ersten Ausbildungsjahr eine gemeinsame fachliche Grundbildung. Somit werden die Lernfelder 1 bis 5 im ersten Lehrjahr berufsübergreifend mit den Berufen "Köchin und Koch" sowie "Fachkraft Küche", "Hotelfachfrau und Hotelfachmann", "Kauffrau für Hotelmanagement und Kaufmann für Hotelmanagement", "Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie" sowie "Fachkraft für Gastronomie" und "Fachfrau für Systemgastronomie und Fachmann für Systemgastronomie" sowie "Fachkraft Gastronomie" beschult.
Ausgangspunkt der didaktisch-methodischen Gestaltung der Lernsituationen in den einzelnen Lernfeldern sollen die Arbeits- und Geschäftsprozesse des beruflichen Handlungsfeldes sein. Dieses ist in den Zielen und den ergänzenden Inhalten abgebildet, die maßgeblich für die Unterrichtsgestaltung sind.