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Bildungspläne und Ausbildungsordnungen

Heft-Nummer 4164/1/2022

Dieser Beruf ist dem Fachbereich Technik/Naturwissenschaften zugeordnet.

Zu den Bildungsplänen für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften

Im Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Gestaltung bei der Gestaltung der didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.

Neu-SymbolDas kompetenzorientierte Qualifikationsprofil für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde ist online. Es gilt für die zum 01.08.2021 neu geordneten gewerblich-technischen Ausbildungsberufe.

Logo Bundesanzeiger VerlagAusbildungsverordnung vom 29. Juni 2021 (BGBl. I Nr. 40 S. 2 300 ff.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln

Auslaufend außer Kraft

Malerin und Lackiererin/Maler und Lackierer (3-jährig) sowie Bauten- und Objektbeschichterin/Bauten- und Objektbeschichter (2-jährig)

Lehrplan zur Erprobung ab 08/2003 - auslaufend außer Kraft seit 08/2021

Einführungserlass 13.01.2004 (ABl. NRW. 02/2004 S. 51)

Heft-Nummer 4164/1

BASS-Gliederungsnummer 15-33 Nr. 64

Ausbildungsverordnung vom 3. Juli 2003 (BGBl. I Nr. 30 S. 1 064 ff.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln

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