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Klempnerin/Klempner (3,5-jährig)
Am 10. Dezember 2021 trat der Lehrplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Zur Unterstützung der Bildungsgangarbeit werden in diesem Angebot
zu diesem Ausbildungsberuf vorgestellt.
Klempnerinnen und Klempner betrachten sich als Dienstleister an der Kundin und am Kunden und orientieren ihr Handeln und Auftreten an deren Erwartungen und Wünschen. Klempnerinnen und Klempner tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherung und Erhaltung der Bausubstanz mit einer auf Nachhaltigkeit orientierten Energie- und Ressourcennutzung. Dabei betrachten sie die Gebäudehülle als energetisches Gesamtsystem und berücksichtigen Gewerke übergreifende Zusammenhänge.
Bei der unterrichtlichen Umsetzung des Lehrplanes werden als Qualifizierungsziele selbstständige Ausführung der üblichen klempnertechnischen Arbeiten an einer Gebäudehülle und die Erstellung komplexerer Gebäudehüllen unter Anleitung angestrebt. Einschlägige Normen und Rechtsvorschriften sind auch dort zugrunde zu legen, wo sie nicht explizit erwähnt werden. Die jeweils fachlich erforderlichen Berechnungen und Zeichnungen werden integrativ bei den technologischen Inhalten angesiedelt.
Aufgrund der Prüfungsrelevanz für den Teil 1 der Abschlussprüfung sind die Lernfelder eins bis sechs des Rahmenlehrplans in den ersten drei Ausbildungshalbjahren zu unterrichten. Die Lernfelder neun und zehn bauen auf die Lernfelder sieben und acht auf. Diese Lernfelder sollen deshalb nacheinander beschult werden, wobei die Lernfelder sieben und acht in der Reihenfolge getauscht werden könnten.
Die Lernfelder eins bis vier im ersten Ausbildungsjahr entsprechen den Lernfeldern eins bis vier der Rahmenlehrpläne für die handwerklichen und industriellen Metallberufe. Eine gemeinsame Beschulung ist deshalb im ersten Ausbildungsjahr möglich.