Lernfelder und Bündelungsfächer
Beschreibung der Bündelungsfächer
Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- und Geschäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Die Lernfeldübersicht zeigt die Zuordnung der Lernfelder zu den Bündelungsfächern.
Wirtschafts- und Verwaltungsprozesse
Das Bündelungsfach Wirtschafts- und Verwaltungsprozesse umfasst neben beruflichen auch lebens- und gesellschaftsbedeutsame Handlungssituationen. Mit dem Eintritt in den Beruf werden die Schülerinnen und Schüler zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gerichten. Ihre Tätigkeit wird durch rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Rahmenbedingungen bestimmt. Dabei übernehmen sie Verantwortung für ihr rechtliches und wirtschaftliches Handeln, welches sie in den Gerichten im Rahmen ihrer Ausbildung erlernen und ausüben.
Im ersten Ausbildungsjahr erkunden die Schülerinnen und Schüler den Aufbau der Judikative und erkennen, welcher Rechtsweg im Einzelfall zu beschreiten ist. Sie informieren sich über die Justizbehörden und die unterschiedlichen Aufgaben der Personen der Rechtspflege. Dabei klären sie ihre Rechte und Pflichten als Auszubildende im dualen System und analysieren die Besonderheiten eines Beschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Dienst (LF 1).
Im zweiten Ausbildungsjahr erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, als Beschäftigte im öffentlichen Dienst verantwortlich das Wirtschaftsleben mitzugestalten. Sie erschließen die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft und leiten daraus die Funktion der Rechtspflege und der dort Beschäftigten für ein rechtssicheres Wirtschaftsleben ab. Sie erstellen Vorschläge für ein nachhaltiges Handeln im eigenen Arbeitsbereich und bewerten das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht. Sie untersuchen die Auswirkungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf ihr Arbeitsumfeld und prüfen eigene Handlungsmöglichkeiten (LF 8).
Sachbearbeitung zivil- und familienrechtlicher Verfahren
Im Bündelungsfach Sachbearbeitung zivil- und familienrechtlicher Verfahren sind berufliche Aktivitäten zusammengefasst, welche die rechtliche Einordnung über die Bearbeitung bis zur Kostenberechnung zum Gegenstand haben. Dabei stellt der Bereich der Rechtsanwendung im jeweiligen Sachgebiet eine wesentliche Kompetenz dar, die in allen Lernfeldern erworben werden soll.
Im ersten Ausbildungsjahr informieren sich die Schülerinnen und Schüler über die Rechtmäßigkeit zivilrechtlicher Ansprüche und führen den kompletten Verfahrensablauf des Mahn- und Klageverfahrens nebst Kosten- und Fristenberechnung durch (LF 2).
Im zweiten Ausbildungsjahr verfügen die Schülerinnen und Schüler über die Kompetenz, Rechtsbehelfe und Rechtsmittel im Zivilprozess abzugrenzen und die Überprüfbarkeit gerichtlicher Entscheidungen als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips zu würdigen. Des Weiteren werden verschiedene Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen als staatliche Zwangsmaßnahme erschlossen und die unterschiedlichen Interessen von Gläubiger und Schuldner kritisch hinterfragt (LF 4, LF 5, LF 6).
Im dritten Ausbildungsjahr erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenz, indem sie die Grundlagen aus dem streitigen Zivilprozess in familienrechtlichen Verfahren anwenden und vertiefen. Dabei begleiten sie diese Verfahren von der Anhängigkeit über deren Beendigung bis zur Kostenfestsetzung und Überprüfung der Rechtsmittel. Sie ziehen dabei Rückschlüsse für ihre eigene Lebensgestaltung und entwickeln Empathie und Toleranz für Beteiligte in besonderen Lebenssituationen. Darüber hinaus erschließen sich die Schülerinnen und Schüler die Entstehung und die Folgen eines Insolvenzverfahrens, grenzen dieses von der Einzelvollstreckung aus dem 2. Ausbildungsjahr ab und bewerten das Insolvenzverfahren unter Wirtschaftlichkeits- und Gerechtigkeitsaspekten (LF 9, LF 13).
Sachbearbeitung im Strafrecht und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Im Bündelungsfach Sachbearbeitung im Strafrecht und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind berufliche Aktivitäten im öffentlichen Recht und in grundlegenden Bereichen der besonderen Gerichtsbarkeit zusammengefasst, welche die rechtliche Einordnung über die Bearbeitung bis hin zur Kostenabrechnung zum Gegenstand haben. Dabei stellt der Bereich der Rechtsanwendung im jeweiligen Sachgebiet eine wesentliche Kompetenz dar, die in allen Lernfeldern erworben und erweitert werden soll.
Im ersten Ausbildungsjahr werden Arbeitsabläufe in Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren im materiellen und formellen Recht erschlossen. Dabei konkretisieren die Schülerinnen und Schüler ihre jeweiligen Aufgaben in den verschiedenen Verfahrensabschnitten, kontrollieren die zulässigen Rechtsmittel und reflektieren den Stellenwert der Strafrechtspflege im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit und unter Berücksichtigung des Wandels gesellschaftlicher Wertevorstellungen (LF 3).
Im zweiten Ausbildungsjahr werden im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit Daten in öffentlichen Registern unter Berücksichtigung verfahrens- und kostenrechtlicher Vorschriften begleitet. Die Schülerinnen und Schüler würdigen dabei die Notwendigkeit der Rechtsklarheit für den Rechts- und Geschäftsverkehr in öffentlichen Registern (LF 7).
Im dritten Ausbildungsjahr liegt der grundlegende Schwerpunkt auf der Kommunikation mit dem Rat suchenden Publikum, wobei die Lernenden hier ihre Kompetenzen im Bereich der fallbezogenen Rechtsanwendung vertiefen. Die Schülerinnen und Schüler erweitern neben der korrekten Anwendung materiell- und verfahrensrechtlicher Vorschriften in diesen Sachgebieten auch die Kompetenz, situationsgerecht zu kommunizieren. Dabei reflektieren sie die Effizienz der gewählten Vorgehensweise und ziehen Rückschlüsse für ihre künftige Arbeit. Neben der Kompetenzerweiterung in der Bearbeitung gerichtlicher Verfügungen in Grundbuchangelegenheiten, bauen die Lernenden ihre kommunikative Kompetenz im weiteren Verlauf aus, indem sie dem Publikum die Grundstruktur des Verfahrens erläutern. Dabei bewerten sie die sich daraus ergebenden Anforderungen an Sorgfalt und Genauigkeit in ihrer eigenen Arbeitsweise (LF 10, LF 11, LF 12).
Lernfeldübersicht
Lernfeld 1 | Lernfeld 2 | Lernfeld 3 |
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80 Std. Die eigene Rolle in der Behörde und im Arbeitsleben mitgestalten |
120 Std. Zivilrechtliche Ansprüche im erstinstanzlichen Verfahren begleiten |
80 Std. Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren mitwirken |
Lernfeld 4 | Lernfeld 5 | Lernfeld 6 | Lernfeld 7 | Lernfeld 8 |
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40 Std. Zivilrechtliche Verfahren in der Rechtsmittelinstanz begleiten |
80 Std. Vorgänge in der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen begleiten |
40 Std. Vorgänge in der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen begleiten |
40 Std. Daten in öffentlichen Registern pflegen |
80 Std. Nachhaltiges wirtschaftliches Handeln als Beschäftigte im öffentlichen Dienst |
Lernfeld 9 | Lernfeld 10 | Lernfeld 11 | Lernfeld 12 | Lernfeld 13 |
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80 Std. Familienrechtliche Ansprüche im gerichtlichen Verfahren begleiten |
80 Std. Erbrechtliche Ansprüche im Verfahren begleiten und Nachlassangelegenheiten abwickeln |
40 Std. In betreuungsrechtlichen Angelegenheiten mitwirken |
40 Std. In Grundbuchsachen sachkundig kommunizieren |
40 Std. In Insolvenzverfahren mitwirken |