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Lernfelder und Bündelungsfächer

Beschreibung der Bündelungsfächer

Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- und Geschäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Die Lernfeldübersicht zeigt die Zuordnung der Lernfelder zu den Bündelungsfächern.

Gewährleistung von sicherem Bahnbetrieb

Das Fach Gewährleistung von sicherem Bahnbetrieb bündelt alle Lernfelder deren Schwerpunkte darin liegen, die Voraussetzungen zur sicheren und pünktlichen Durchführung des Bahnbetriebes zu schaffen. Es vermittelt Kompetenzen über die Nutzung bahnbetrieblicher Infrastruktur und geht im Bereich der Fahrplanerstellung auf das Konstruieren und Koordinieren von Trassen ein.

Im ersten Ausbildungsjahr werden Kompetenzen vermittelt, welche die Schülerinnen und Schüler zur sicheren und Gefahr vermeidenden Planung des Bahnbetriebs befähigen. Hierzu identifizieren die Schülerinnen und Schüler notwendige Handlungsabläufe, die ein sicheres Handeln im Rangier- und Zugbetrieb ermöglichen. Sie machen sich mit dem Aufbau von Bahnanlagen vertraut. Dafür erstellen sie einen exemplarischen Streckenverlauf (LF 1, LF 2).

Im zweiten Ausbildungsjahr erfolgt eine Kompetenzerweiterung mit dem Schwerpunkt, Züge zu bilden und vorzubereiten. Dazu kontrollieren die Schülerinnen und Schüler Schienenfahrzeuge wagentechnisch sowie bremstechnisch, überprüfen die Zugbildung und erstellen die betrieblichen Unterlagen (LF 5).

Im dritten Ausbildungsjahr erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, gefährliche Ereignisse zu erkennen und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Sie handeln in Gefahrsituationen umsichtig und entsprechend den betrieblichen Vorgaben und beachten datenschutzrechtliche Aspekte im Hinblick auf die Sicherheit und die Kommunikation des Bahnbetriebes (LF 13).

Prüfung und Handhabung von Schienenfahrzeugen

Das Fach Prüfung und Handhabung von Schienenfahrzeugen bündelt alle Lernfelder, deren Inhalte sich auf die Prüfung hinsichtlich der Verwendbarkeit und Sicherheit von Fahrzeugen beziehen. Darüber hinaus umfasst es die Prüfung von Wagen und Bremsen. Hierzu gehört insbesondere auch die Kompetenz, Schienenfahrzeuge bei Störungen und Abweichungen zu führen.

Im ersten Ausbildungsjahr erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, Eisenbahnfahrzeuge zweckentsprechend einzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Eisenbahnfahrzeuge und unterscheiden diese unter anderem anhand der baulichen Merkmale. Sie planen anhand der Zweckbestimmungen und der baulichen Merkmale die Verwendung der Eisenbahnfahrzeuge und überprüfen die Vorbedingungen zum Einsatz (LF 3).

Im zweiten Ausbildungsjahr wird die Kompetenz des Prüfens von Wagen, Bremsen und Triebfahrzeugen ausgeweitet. Hierzu berücksichtigen die Schülerinnen und Schüler die betrieblichen Vorgaben des Arbeitsschutzes und der Verständigung. Sie informieren sich über die wagentechnische Behandlung der Bremsprobe und die Handlungsabläufe für die Vorbereitungs- und Abschlussdienste des Triebfahrzeuges (LF 6, LF 9).

Im dritten Ausbildungsjahr liegt der Kompetenzzuwachs beim Führen von Triebfahrzeugen, bei Störungen an technischen Einrichtungen und bei Abweichungen vom Regelbetrieb. Die Schülerinnen und Schüler erkennen Störungen und deren Auswirkungen bei der Durchführung von Zug- und Rangierfahrten. Sie bereiten Handlungsabläufe auf und handeln in der Störungssituation umsichtig und entsprechend den betrieblichen Vorgaben (LF 12).

Durchführung von Zug- und Rangierfahrten

Das Fach Durchführung von Zug- und Rangierfahrten bündelt alle Lernfelder, die als Schwerpunkt die Realisierung von Zug- und Rangierfahrten beinhalten. Dabei werden die Rangierbewegung und die Zugfahrt im Regelbetrieb betrachtet. Darüber hinaus vermittelt es die Kompetenz, im Fall besonderer und unvorhergesehener Betriebssituationen Maßnahmen zu ergreifen, um die Betriebssicherheit des Zugbetriebes zu gewährleisten.

Im ersten Ausbildungsjahr werden Kompetenzen vermittelt, um Fahrzeugbewegungen auf dem Bahnhof und der freien Strecke zu sichern. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über den Aufbau, den Zweck und die Funktion von Sicherungstechnik. Sie sichern Fahrzeugbewegungen unter Anwendung der Regeln zum Fahren im Raumabstand sowie der Fahrstraßensicherung im Bahnhof und auf der freien Strecke (LF 4).

Im zweiten Ausbildungsjahr erfolgt eine Kompetenzerweiterung mit den Schwerpunkten, Rangierbewegungen und Zugfahrten durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen Überblick über die Vorbereitungen, Handlungsabläufe und Sicherheitsbestimmungen beim Rangieren und bei der Zugfahrt unter der Berücksichtigung der adressatengerechten Kommunikation (LF 7, LF 8).

Im dritten Ausbildungsjahr erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, besondere und unvorhergesehene Betriebssituationen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen vor und während der Zugfahrt auszuwählen und einzuleiten. Sie informieren sich über die rechtlichen Vorgaben und die Regelwerke bei Abweichungen vom Regelbetrieb. Die Schülerinnen und Schüler reagieren umsichtig und entschlossen und entscheiden unter dem Gesichtspunkt „Sicherheit vor Pünktlichkeit“, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und sie beherrschen betriebliche Handlungsabläufe im Störungs- sowie Notfall (LF 10, LF 11).

Lernfeldübersicht

1. Ausbildungsjahr
Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4

40 Std.

Im Bahnbetrieb sicher handeln

80 Std.

Infrastruktur nutzen

80 Std.

Eisenbahnfahrzeuge einsetzen

80 Std.

Fahrzeugbewegungen sichern

exemplarische Lernsituationen

2. Ausbildungsjahr
Lernfeld 5 Lernfeld 6 Lernfeld 7 Lernfeld 8 Lernfeld 9

60 Std.

Züge bilden und vorbereiten

60 Std.

Wagen und Bremsen prüfen

60 Std.

Rangierbewegungen durchführen

40 Std.

Zugfahrten im Regelbetrieb durchführen

60 Std.

Triebfahrzeuge prüfen und bedienen

exemplarische Lernsituationen

3. Ausbildungsjahr
Lernfeld 10 Lernfeld 11 Lernfeld 12 Lernfeld 13

80 Std.

Zugfahrten in besonderen Betriebssituationen durchführen

80 Std.

Zugfahrten in unvorhergesehenen Betriebssituationen durchführen

60 Std.

Triebfahrzeuge bei Störungen und Abweichungen führen

60 Std.

Maßnahmen bei gefährlichen Ereignissen ergreifen

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