Bildungspläne und Ausbildungsordnungen
Stundentafel ab 01.08.2009, Erlass 08.07.2009 (ABl. NRW. 09/09 S. 465)
Einführungserlass 03.04.2007 (ABl. NRW. 07/07 S. 410)
Heft-Nummer 41028
BASS-Gliederungsnummer 15-33 Nr. 217
Im Rahmenlehrplan Chemielaborantin und Chemielaborant gibt es in den Teilen II und IV geringfügige redaktionelle Änderungen.
Den aktualisierten Rahmenlehrplan (Beschluss vom 13. Januar 2000 i. d. F. vom 13. Dezember 2019) finden Sie auf der Seite Unterrichtsmaterialien.
Dieser Beruf ist dem Fachbereich Technik/Naturwissenschaften zugeordnet.
Zu den Bildungsplänen für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften
Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 10. Februar 2022 (BGBl. I Nr. 5 S. 174), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln
Neufassung der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 24. April 2020 (BGBl. I Nr. 21 S. 868 ff.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln
Zweite Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 6. März 2020 (BGBl. I Nr. 10 S. 326 ff.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln
Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 30. Dezember 2016 (BGBl. I Nr. 2 S. 39 f.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln
Ausbildungsordnung vom 25. Juni 2009 (BGBl. I Nr. 37 S. 1 600 ff.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln
Änderung in Kapitel 3.1
Stundentafel ab 1. August 2009
Unterrichtsstunden | ||||
---|---|---|---|---|
1. Jahr | 2. Jahr | 3./4. Jahr | Summe | |
I. Berufsbezogener Lernbereich¹ | ||||
Wirtschafts- und Betriebslehre | 40² | 40 | 60 | 140 |
Labortechnik | 160 - 200² | – | – | 160 - 200 |
Analysetechnik | 0 - 40² | 140 | 420³ | *) |
Synthesetechnik | 40 - 80² | 140 | *) | |
Anwendungs- und Produktionstechnik | – | – | *) | |
Summe: | 320 | 320 | 480 | 1 120 |
II. Differenzierungsbereich | ||||
Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend. | ||||
III. Berufsübergreifender Lernbereich | ||||
Deutsch/Kommunikation | Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend. | |||
Religionslehre | ||||
Sport/Gesundheitsförderung | ||||
Politik/Gesellschaftslehre |
Änderung in Kapitel 3.3.2
Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre
Grundlage für den Unterricht im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung und fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung.
Der Lehrplan berücksichtigt die „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung), die einen Umfang von 40 Unterrichtsstunden abdecken. Darüber hinaus sind weitere Handlungsbezüge enthalten, die bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40 Unterrichtsstunden, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 Unterrichtsstunden sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Umfang von 100 Unterrichtsstunden zu realisieren sind.
Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. "Handreichung Didaktische Jahresplanung", Kapitel 2.2). Dabei ist der für die Zwischen- und Abschlussprüfung bzw. Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2.
1) Die Vermittlung von Fremdsprachlicher Kommunikation ist in die Lernfelder integriert (s. Kapitel 3.4 KMK-Rahmenlehrplan). Die Leistung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2.
2) In die Lernfelder sind auf der Grundlage der "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der KMK vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung) insgesamt 40 Unterrichtsstunden Wirtschafts- und Betriebslehre integriert.
Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, aus welchen Lernfeldern und somit aus welchen Bündelungsfächern der vorgesehene Stundenanteil im ersten Ausbildungsjahr entnommen wird.
3) Die Lernfelder 9 – 20 umfassen den Bereich der Wahldifferenzierung und sind im Gesamtumfang von 420 UStd. auszuwählen und zu unterrichten.