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Binnenschifffahrtskapitänin und Binnenschifffahrtskapitän (3,5-jährig)
Am 20. Juli 2023 trat der Bildungsplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Zur Unterstützung der Bildungsgangarbeit werden in diesem Angebot
zu diesem Ausbildungsberuf vorgestellt.
Binnenschifffahrtskapitäninnen und Binnenschifffahrtskapitäne arbeiten in Betrieben der Güter- und Personenschifffahrt sowie auf Fähren. Darüber hinaus sind sie auch in Hafenbetrieben und Hafenbehörden, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie in Wasserbauunternehmen tätig.
Der Beruf deckt entsprechend der Richtlinie 2017/2397 der Europäischen Union mit den Lernfeldern 1 bis 8 den Bereich der Betriebsebene (Matrose) ab. Im dritten Ausbildungsjahr führt die Ausbildung zu vertieften Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Decksmannschaft auf Binnenschiffen. Insbesondere sind dies Aufgaben im Zusammenhang mit Navigation, Überwachung des Betriebs des Fahrzeugs, Ladungsumschlag, Ladungsstauung, Fahrgastbeförderung, Schiffsbetriebstechnik, Instandhaltung, Kommunikation, Gesundheit und Sicherheit sowie Umweltschutz.
Darüber hinaus erfolgt im dritten und vierten Ausbildungsjahr die Qualifizierung zum Führen von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen der Europäischen Union. Zudem erteilen Binnenschifffahrtskapitän und Binnenschifffahrtskapitänin den an Bord befindlichen Personen Anweisungen und überwachen die ausgeführten Arbeiten.
Eine gemeinsame Beschulung ist im ersten und zweiten Ausbildungsjahr mit dem Bildungsgang "Binnenschifferin und Binnenschiffer" möglich.
Ausgangspunkt der didaktisch-methodischen Gestaltung der Lernsituationen in den einzelnen Lernfeldern sollen die Arbeits- und Geschäftsprozesse des beruflichen Handlungsfeldes sein. Dieses ist in den Zielen und den ergänzenden Inhalten abgebildet, die maßgeblich für die Unterrichtsgestaltung sind.