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Automatenfachfrau/Automatenfachmann
Mit Inkrafttreten des neu geordneten Ausbildungsberufs zum 1. August 2015 wurde die bestehende Ausbildungsregelung für den Beruf Fachkraft für Automatenservice aufgehoben.
Am 16. Januar 2019 trat der Bildungsplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Zur Unterstützung der Bildungsgangarbeit werden in diesem Angebot
zu diesem Ausbildungsberuf vorgestellt.
Automatenfachleute sind in Herstellung, Vertrieb, Service und Verwaltung von Unternehmen der Waren-, Getränke- und Verpflegungs-, Geld-, Bank-, Ticket-, Telefon-, Zeiterfassungs- sowie Unterhaltungsautomatenwirtschaft im öffentlichen wie im privatrechtlichen Bereich tätig. Sie nehmen kaufmännische und technische Serviceaufgaben in der Betreuung von Automaten wahr und wirken bei der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Automaten mit. Darüber hinaus beraten und betreuen sie Kundinnen und Kunden auch im Hinblick auf die betrieblichen Maßnahmen zur Suchtprävention. In der Kommunikation mit der Kundschaft spielen ein Zuwachs an interkultureller Kompetenz und die Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion eine zunehmend wichtige Rolle.
Die Ausbildung zur Automatenfachfrau bzw. zum Automatenfachmann baut auf einem einheitlichen Berufsbild in den ersten beiden Ausbildungsjahren auf. Im dritten Ausbildungsjahr wird zwischen den Fachrichtungen Automatenmechatronik und Automatendienstleistung differenziert. Die Fachrichtung Automatenmechatronik ist schwerpunktmäßig mit Prüf- und Messverfahren, dem Zurichten elektrischer Leitungen und Verlegesysteme, mit Instandhaltungsmaßnahmen und der Einbindung von IT-Systemen in Netzwerke befasst. In der Fachrichtung Automatendienstleistung liegen die Schwerpunkte in der Kommunikation mit Kundinnen und Kunden und Geschäftspartnern, der Durchführung von Marketingmaßnahmen, der Personalverwaltung und der Abwicklung kaufmännischer Geschäftsprozesse.