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LogoNeuordnung von Ausbildungsberufen

Die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen wird nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO) an den beiden Lernorten Berufsschule und Ausbildungsbetrieb vermittelt. Weitere Informationen zum dualen System der Berufsausbildung bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Logo KMKDie Aufgabe der Berufsausbildung ist lt. KMK: "Die Berufsausbildung hat zum Ziel, die notwendigen Kompetenzen und Qualifikationen für die Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt zu vermitteln. Ferner soll sie die erforderliche Berufserfahrung ermöglichen."

Die Ausbildungsverordnung (AO)

Die Ausbildung am Lernort Betrieb regelt der Bund durch eine Verordnung über die Berufsausbildung zum jeweiligen Ausbildungsberuf. Sie enthält Kompetenzen der betrieblichen Ausbildung und stellt insofern eine wichtige Grundlage für die Lernortkooperation her. Der Wortlaut der jeweiligen Verordnung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die beteiligten Partnerinnen und Partner sind Sachverständige des Bundes, die von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer benannt werden. Die Federführung hat das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Die jeweilige Ausbildungsverordnung ist beim entsprechenden Ausbildungsberuf zu finden.

Der KMK-Rahmenlehrplan

Für den Lernort Berufsschule entwickelt die Kultusministerkonferenz Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule. Diese sind abgestimmt mit den entsprechenden Ausbildungsordnungen des Bundes nach dem Gemeinsamen Ergebnisprotokoll betreffend das Verfahren bei der Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen im Bereich der beruflichen Bildung zwischen der Bundesregierung und den Kultusministern (-senatoren) der Länder von 1972.

Die beteiligten Partnerinnen und Partner sind fachlich und didaktisch versierte Lehrkräfte, die von den einzelnen Schulministerien benannt werden. Die inhaltliche und zeitliche Abstimmung der Entwürfe für die Rahmenlehrpläne und für die Ausbildungsordnungen erfolgt u. a. durch die gegenseitige Teilnahme an den getrennten Sitzungen der Erstellungsgremien. Die Federführung für ein Verfahren zur Neuordnung eines Ausbildungsberufes und damit den Vorsitz eines Rahmenlehrplanausschusses übernimmt nach Abstimmung jeweils ein Bundesland.

Die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz sind nach dem Lernfeldkonzept strukturiert und werden auf der Grundlage der Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz (KMK) für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannten Ausbildungsberufe erstellt.

Die Kultusministerkonferenz beschließt die Rahmenlehrpläne für die neu geordneten Ausbildungsberufe. Die Bildungspläne für die weiteren Fächer werden grundsätzlich von den einzelnen Bundesländern entwickelt.

Vom KMK-Rahmenlehrplan zum landesspezifischen Bildungsplan

Die Länder übernehmen den KMK-Rahmenlehrplan und fügen ggf. landesspezifische Ergänzungen hinzu. Auf diese Weise entstehen die Bildungspläne für das Land Nordrhein-Westfalen.

Bildungsplanarbeitsgruppen erarbeiten auf der Grundlage der KMK-Rahmenlehrpläne, der Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung und der Regelungen der APO-BK die landesspezifischen Bildungspläne.

Die beteiligten Partnerinnen und Partner sind Mitglieder der KMK-Rahmenlehrplanausschüsse (vom Ministerium für Schule und Bildung benannte Vertreterinnen/Vertreter des Landes NRW), Vertreterinnen und Vertreter der Schulaufsicht und Berufsstandsvertretungen.

In den KMK-Rahmenlehrplanverfahren, in denen Nordrhein-Westfalen die Federführung hat, werden unter der Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule bundesweite Workshops auf der Grundlage der "Anregungen zur Umsetzung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz" durchgeführt (Beschluss des Unterausschusses für Berufliche Bildung der Kultusministerkonferenz vom 23.09.2011).

Damit die Bildungsgangarbeit an den Standortschulen rechtzeitig beginnen kann, werden die erarbeiteten aber noch nicht in Kraft gesetzten Bildungsplanentwürfe vorab veröffentlicht. Sie sind über unserer Rubrik "Berufe A bis Z" zu finden.

Die Berufskollegs, die entsprechende Ausbildungsberufe anbieten, werden in der Regel in einer Informationsveranstaltung (Implementation oder Workshop) der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule oder in regionalen Veranstaltungen in den Bezirksregierungen über die landesspezifischen Bildungspläne informiert. An diesen Veranstaltungen nehmen auch Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft und der Schulaufsicht teil.

Ziele der Workshops sind:

  • Entwicklung von Hinweisen zu didaktischen Zusammenhängen zwischen den Lernfeldern
  • Entwicklung exemplarischer Lernsituationen anhand eines vorgegebenen Rasters
  • Überlegungen zur Anknüpfung weiterer Fächer bzw. Verknüpfung zwischen berufsübergreifendem und berufsbezogenem Bereich
  • Hinweise zu weiteren für die Umsetzung zur Verfügung stehenden Materialien
  • Bereitstellung der Arbeitsergebnisse für die Veröffentlichung auf einer Plattformen mit der Möglichkeit für die Lehrerinnen und Lehrer, hierüber auch weiterhin zu kommunizieren und die erarbeiteten Materialien ergänzen und weiterentwickeln zu können.

Siehe auch Anlage 4 in der oben zum Download angebotenen Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe.

Weiterführende Informationen

(Beschluss des Unterausschusses für Berufliche Bildung vom 23.09.2011)

Die Handreichung soll zur Unterstützung und Arbeitserleichterung in der Bildungsgangarbeit beitragen. Sie gibt Hinweise zur Ableitung von Lehrplänen für die Berufsausbildung nach § 66 BBiG und § 42m HwO und dokumentiert diese am Beispiel Ausbildungsberuf Fachpraktikerin im Verkauf/Fachpraktiker im Verkauf, Fachpraktikerin Hauswirtschaft/Fachpraktiker Hauswirtschaft und Fachpraktikerin für Metallbau/Fachpraktiker für Metallbau.

Logo planet-beruf.deDie Bundesagentur für Arbeit bietet auf planet-beruf.de eine Liste möglicher Fachpraktikerausbildungen an.

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