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Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Teil 1 Nr. 09/01
Sekundarstufe II - Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung;
Lehrpläne zur Erprobung
RdErl. d. Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung v. 17.8.2001 - 632-36-10/2-321/01

Für den Unterricht in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung sind unter verantwortlicher Leitung des Landesinstituts für Schule und Weiterbildung sowie unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und betrieblicher Fachkräfte für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe des dualen Systems der Berufsausbildung auf der Grundlage der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrpläne für das Land Nordrhein-Westfalen Lehrpläne zur Erprobung erarbeitet worden.

Sie wurden bereits im Rahmen einer Fachtagung zum Schuljahresende 2000/01 erörtert und den betreffenden Schulen zur Verfügung gestellt. Die Lehrpläne zur Erprobung enthalten auch Hinweise zu den einzelnen Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs. Ebenfalls werden Aussagen zum Erwerb der Fachhochschulreife gemacht.

Die Lehrpläne zur Erprobung werden mit Wirkung vom 01.08.2001 gemäß § 1 SchVG (BASS 1 - 2) in Kraft gesetzt und sind nach Maßgabe der Stundentafeln ab Schuljahr 2001/02 - beginnend mit der Unterstufe - dem Unterricht zugrunde zu legen.

Den Berufskollegs, die die jeweiligen Bildungsgänge führen, gehen die Lehrpläne mit je einem Exemplar in Papierform unmittelbar zu. Die Lehrpläne werden außerdem im Internet des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung veröffentlicht. Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich. Rückfragen sind an das Landesinstitut für Schule zu richten.

Die Lehrpläne sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

Die zur Erprobung in Kraft gesetzten Lehrpläne sind in Lernfeldern strukturiert. Die Bildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, eine intensive didaktische Diskussion der Lehrpläne unter Einbeziehung des vom Landesinstitut für Schule und Weiterbildung entwickelten Kriterienkataloges zu führen.

Um Vorlage eines daraus abgeleiteten Erfahrungsberichtes bis zum 30.10.2004 an die zuständige Bezirksregierung wird gebeten. Nach Einarbeitung der Erfahrungsberichte ist beabsichtigt, die erforderliche Verbändebeteiligung gemäß § 16 SchMG (BASS 1 - 3) einzuleiten.

Mit Ablauf des 31.07.2002 treten die bisherigen Richtlinien und Lehrpläne (Anlage 2) auslaufend außer Kraft.


Anlage 1

Ausbildungsberufe, für die Lehrpläne zur Erprobung erlassen werden:

HeftAusbildungsberuf
4215 Berufskraftfahrerin/Berufskraftfahrer
41038 Chemikantin/Chemikant
41039 Glaserin/Glaser
41040 Kauffrau im Gesundheitswesen/Kaufmann im Gesundheitswesen
41041 Pharmakantin/Pharmakant
41042 Sport- und Fitnesskauffrau/Sport- und Fitnesskaufmann
41043 Veranstaltungskauffrau/Veranstaltungskaufmann
4230 Verpackungsmittelmechanikerin/Verpackungsmittelmechaniker
4180 Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedizinischer Fachangestellter

Anlage 2

Folgende Runderlasse treten auslaufend außer Kraft:

  1. Berufskraftfahrerin/Berufskraftfahrer,
    RdErl. vom 21.10.1996 (BASS 15 - 33 Nr. 115)
  2. Glaserin/Glaser,
    RdErl. vom 21.10.1996 (BASS 15 - 33 Nr. 87 und 88)
  3. Chemiberufe
    Lehrplan für die Berufe Chemikantin / Chemikant und
    Pharmakantin/Pharmakant,
    RdErl. vom 09.04.1974 (BASS 15 - 33 Nr. 026)
  4. Verpackungsmittelmechanikerin/Verpackungsmittelmechaniker,
    RdErl. vom 06.12.1969 (BASS 15 - 33 Nr. 024) und
    RdErl. vom 21.10.1996 (BASS 15 - 33 Nr. 130)
  5. Zahnarzthelfer/Zahnarzthelferin
    RdErl. vom 08.03.1993 (BASS 15 - 33 Nr. 80)
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