Erlasse
Sekundarstufe II - Berufskolleg;
Lehrpläne zur Erprobung für die
Berufsschule
RdErl. d. Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung v. 21.07.2000 - 632.36-10/2-233/00 (ABl. NRW. 1 Nr. 8/2000, S. 226)
Für den Unterricht in der Berufsschule sind unter verantwortlicher Leitung des Landesinstituts für Schule und Weiterbildung sowie unter Mitwirkung erfahrener berufsschulischer und betrieblicher Fachkräfte für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe des dualen Systems der Berufsausbildung auf der Grundlage der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrpläne für das Land Nordrhein-Westfalen Lehrpläne zur Erprobung erarbeitet worden.
Die Lehrpläne zur Erprobung werden zum 1. August 2000 gemäß § 1 SchVG (BASS 1 - 2) in Kraft gesetzt und sind nach Maßgabe der Stundentafeln ab Schuljahr 2000/2001 - beginnend mit der Unterstufe - dem Unterricht zugrunde zu legen. Die Lehrpläne zur Erprobung für die Bauberufe führen die mit dem Schuljahr 1999/2000 begonnene Grundstufe durch die Fachstufe im zweiten und ritten Jahr fort.
Den Berufsschulen, die die jeweiligen Bildungsgänge führen, gehen die Lehrpläne mit je einem Exemplar in Papierform unmittelbar zu. Diese bieten die Möglichkeit der Vervielfältigung vor Ort. Die Lehrpläne werden außerdem im Internet über die Homepage des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung veröffentlicht. Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich.
Die Lehrpläne sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
Die zur Erprobung in Kraft gesetzten Lehrpläne für die Bauwirtschaft sind in Lernfeldern strukturiert. Die Bildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, eine intensive didaktische Diskussion der Lehrpläne unter Einbeziehung des vom Landesinstitut für Schule und Weiterbildung entwickelten Kriterienkataloges zu führen.
Um Vorlage eines daraus abgeleiteten Erfahrungsberichts bis zum 30. Oktober 2003 an die zuständige Bezirksregierung wird gebeten. Nach Einarbeitung der Erfahrungsberichte ist beabsichtigt, die erforderliche Verbändebeteiligung gemäß § 16 SchMG (BASS 1 - 3) für die Festsetzung der Lehrpläne einzuleiten.
Mit Ablauf des 31. Juli 2000 treten die bisherigen Richtlinien und Lehrpläne (Anlage 2) auslaufend außer Kraft.
Anlage 1
Ausbildungsberufe, für die Lehrpläne zur Erprobung erlassen werden:
Heft | Ausbildungsberuf |
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41023 |
Berufsausbildung in der Bauwirtschaft,
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41024 |
Berufsausbildung in der Bauwirtschaft,
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41025 |
Berufsausbildung in der Bauwirtschaft,
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4162 | Landwirtin / Landwirt |
4239 | Zahntechnikerin / Zahntechniker |
Anlage 2
Folgende Runderlasse treten auslaufend außer Kraft:
- Fachbildung Bauberufe
RdErl. vom 16.2.1995 (BASS 15 - 33 Nr. 041) - Beton- und Stahlbetonbauer
RdErl. vom 13.7.1978 (BASS 15 - 33 Nr. 28) - Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
RdErl. vom 13.7.1978 (BASS 15 - 33 Nr. 32) - Landwirtin / Landwirt
RdErl. vom 2.11.1987 /BASS 15 - 33 Nr. 62) - Maurer
RdErl. vom 13.7.1978 (BASS 15 - 33 Nr. 27) - Straßenbauer
RdErl. vom 13.7.1978 (BASS 15 - 33 Nr. 35) - Stukkateur
RdErl. vom 13.7.1978 (BASS 15 - 33 Nr. 31) - Wärme-, Kälte-, Schallschutzisolierer / Isoliermonteur
RdErl. vom 13.7.1978 (BASS 15 - 33 Nr. 34) - Zahntechnikerin / Zahntechniker
RdErl. vom 21.10.1986 (BASS 15 - 33 Nr. 139) - Zimmerer
RdErl. vom 13.7.1978 (BASS 15 - 33 Nr. 29)