Logo Qualitäts- und UnterstützungsAgentur

LogoErlasse

Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 04/17
Liste der Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Fachbereichen zur Bildung fachbereichsspezifischer Lerngruppen
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 10.03.2017 – 314-6.03.02.09-126127

Die Bildung von fachbereichsspezifischen Lerngruppen zur Realisierung eines Unterrichtsangebotes zum Erwerb der Fachhochschulreife gemäß § 7 Absatz 4 Anlage A APO-BK oder zur nachhaltigen Sicherstellung des Klassenfrequenzmindestwertes im ländlichen Raum gemäß Nummer 3.1 des Runderlasses zur "Genehmigung von Schulträgerbeschlüssen zur Errichtung und Erweiterung von Fachklassen des dualen Systems an Berufskollegs durch die obere Schulaufsichtsbehörde" in seiner Neufassung vom 24.01.2017 (ABl. NRW 03/17) kann für Auszubildende von Ausbildungsberufen erfolgen, die in der Anlage (Liste Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Fachbereichen) einem Fachbereich zugeordnet sind. Bei mit einer Fußnote gekennzeichneten Ausbildungsberufen ist die Bildung von Lerngruppen auch in dem jeweils in der Fußnote genannten Fachbereich zulässig.

Die Ergänzungen und Änderungen (Anlage - s. o.) sind in die "Liste der Zurodnung der Ausbildungsberufe zu den Fachbereichen zur Bildung fachbereichsspezifischer Lerngruppen" eingearbeitet.

Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. 

Gleichzeitig wird der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 07.05.2015 (ABl. NRW. Nr. 06/15) aufgehoben.

Zum Seitenanfang

Logo QUA-LiS NRW Logo MSB