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Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 04/03

Sekundarstufe II - Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung;

Lehrpläne zur Erprobung

Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 25.03.2003 - 433-6.08.01.13-3053

Für den Unterricht in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung wurden unter verantwortlicher Leitung des Landesinstituts für Schule sowie unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und Berufsstandsvertreter für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe des dualen Systems der Berufsausbildung auf der Grundlage der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrpläne für das Land Nordrhein-Westfalen Lehrpläne zur Erprobung erarbeitet. Die vorläufigen Unterrichtsvorgaben und Stundentafeln wurden den Berufskollegs bereits zur Verfügung gestellt und sind ab 01.08.2002 Grundlage des Unterrichts.

Diese vorläufigen Unterrichtsvorgaben werden nun abgelöst durch die entsprechenden Lehrpläne zur Erprobung.

Den Berufskollegs, die die jeweiligen Bildungsgänge führen, gehen die Lehrpläne mit je einem Exemplar in Papierform unmittelbar zu. Die Lehrpläne werden außerdem im Internet des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW veröffentlicht. Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich. Rückfragen sind an das Landesinstitut für Schule zu richten.

Die Lehrpläne sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

Die zur Erprobung in Kraft gesetzten Lehrpläne sind in Lernfeldern strukturiert. Die Bildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, eine intensive didaktische Diskussion der Lehrpläne unter Einbeziehung des vom Landesinstitut für Schule entwickelten Kriterienkataloges zu führen.

Um Vorlage eines daraus abgeleiteten Erfahrungsberichtes bis zum 30.10.2005 an die zuständige Bezirksregierung wird gebeten. Nach Einarbeitung der Erfahrungsberichte ist beabsichtigt, die erforderliche Verbändebeteiligung gemäß § 16 SchMG (BASS 1 - 3) einzuleiten.

Mit Ablauf des 31.07.2002 treten die bisherigen Richtlinien und Lehrpläne (Anlage 2) auslaufend außer Kraft.

Der Runderlass vom 26.07.2002 (ABl. NRW. 8/02 S. 302) tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft.


Anlage 1

Neue und neugeordnete Ausbildungsberufe, die zum 01.08.2002 in Kraft treten:

Heft Ausbildungsberuf
41046 Fachkraft für Abwassertechnik
4179 Bauzeichnerin/Bauzeichner
41047 Bodenlegerin/Bodenleger
41048 Fachkraft im Fahrbetrieb
41049 Feinoptikerin/Feinoptiker
4170-11 Feinwerkmechanikerin/Feinwerkmechaniker
4104 Industriekauffrau/Industriekaufmann
41050 Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
41051 Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
41052 Maskenbildnerin/Maskenbildner
4170-18 Metallbauerin/Metallbauer
4213 Parkettlegerin/Parkettleger
41053 Fachkraft für Schutz und Sicherheit
4183 Straßenwärterin/Straßenwärter
4259 Textilreinigerin/Textilreiniger
41022 Fachkraft für Veranstaltungstechnik
4105 Versicherungskauffrau/Versicherungskaufmann
4266 Fachkraft für Wasserversorgungstechnik

Anlage 2

Folgende Richtlinien und Lehrpläne treten ab dem 31.07.2002 auslaufend außer Kraft:

  1. Bauzeichner/Bauzeichnerin

    Runderlass vom 21.07.1992 (BASS 15 - 33 Nr. 79)

  2. Feinmechaniker/Feinmechanikerin,

    Fachrichtung Feingerätebau

    Runderlass vom 04.09.1991 (BASS 15 - 33 Nr. 71.111)

    Fachrichtung Nähmaschineninstandhaltung

    Runderlass vom 04.09.1991 (BASS 15 - 33 Nr. 71.112)

  3. Industriekaufmann/Industriekauffrau

    Runderlass vom 20.09.1995 und 24.5.1996 (BASS 15 - 33 Nr. 4ü)

  4. Metallbauer/Metallbauerin,

    Fachrichtung Konstruktionstechnik

    Runderlass vom 04.09.1991 (BASS 15 - 33 Nr. 71.181)

    Fachrichtung Metallgestaltung

    Runderlass vom 04.09.1991 (BASS 15 - 33 Nr. 71.182)

    Fachrichtung Anlagen- und Fördertechnik

    Runderlass vom 04.09.1991 (BASS 15 - 33 Nr. 71.183)

    Fachrichtung Landtechnik

    Runderlass vom 04.09.1991 (BASS 15 - 33 Nr. 71.184)

    Fachrichtung Fahrzeugbau

    Runderlass vom 04.09.1991 (BASS 15 - 33 Nr. 71.185)

  5. Parkettlegerin/Parkettleger

    Runderlass vom 21.10.1996 (BASS 15 - 33 Nr. 113)

  6. Straßenwärter/Straßenwärterin

    Runderlass vom 15.7.1994 (BASS 15 - 33 Nr. 83)

  7. Textilreinigerin/Textilreiniger

    Runderlass vom 21.10.1996 (BASS 15 - 33 Nr. 159)

  8. Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    Runderlass vom 09.12.1999 (BASS 15 - 33 Nr. 212)

  9. Versicherungskauffrau/Versicherungskaufmann

    Runderlass vom 18.10.1996 (BASS 15 - 33 Nr. 5)

  10. Ver- und Entsorgerin/Ver- und Entsorger,

    Fachrichtungen Abfall, Abwasser, Wasserversorgung

    Runderlass vom 09.09.1997 (BASS 15 - 33 Nr. 166)

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