Erlasse
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 11.08.1998 - 632.36-10/90 (ABl. NRW. 1 Nr. 10/98, S. 178)
Bezug: Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 26.09.1997 (GABl. NW. 1 S. 254)
Mit dem Bezugserlass wurden Lehrpläne für die Berufsschule zum 1. August 1997 zur Erprobung in Kraft gesetzt.
Für die in der Anlage aufgeführten Ausbildungsberufe werden diese Lehrpläne hiermit gemäß § 1 SchVG (BASS 1 - 2) festgesetzt. Sie treten mit Wirkung vom 1. August 1998 in Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe "Schule in NRW".
Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
Die im Bezugserlass aufgeführten Lehrpläne zur Erprobung, die von den nunmehr auf Dauer festgesetzten Lehrpläne abgelöste werden, treten mit Wirkung vom 1. August 1998 außer Kraft.¹
Anlage
Heft | Ausbildungsberuf |
---|---|
4267 | Augenoptikerin/Augenoptiker |
4268 | Elektroanlagenmonteurin/Elektroanlagenmonteur |
4156 | Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe |
4270 | Fertigungsmechanikerin/Fertigungsmechaniker |
4272 | Fluggeräteelektronikerin/Fluggeräteelektroniker |
4220 | Fluggerätmechanikerin/Fluggerätmechaniker |
4277 | Isolierfacharbeiterin/Isolierfacharbeiter, Industrie-Isoliererin/Industrie-Isolierer |
4278 | Kartographin/Kartograph |
4240 | Kürschnerin/Kürschner |
4279 | Modellbaumechanikerin/Modellbaumechaniker |
4280 | Polsterin/Polsterer |
4281 | Schmucktextilienherstellerin/Schmucktextilienhersteller |
4136 | Tischlerin/Tischler |
4283 | Verfahrensmechanikerin/Verfahrensmechaniker in der Hütten- und Halbzeugindustrie |
4284 | Verfahrensmechanikerin/Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik |
4285 | Verfahrensmechanikerin/Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie |
¹ Die Runderlass sind in der Chronologischen Übersicht - lfd. Nr. 1068, 1069, 1072 - 1075, 1077, 1079, 1090, 1084 - 1088, 1090 - 1092 (BASS 98/99 S. 108 f.) zu streichen.