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Tiermedizinische Fachangestellte/Tiermedizinischer Fachangestellter

Am 30. November 2009 trat der Lehrplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.

Zur Unterstützung der Bildungsgangarbeit werden in diesem Angebot

zu diesem Ausbildungsberuf vorgestellt.

In allen Lernfeldern ist neben der Entwicklung von Fach-, Personal- und Sozialkompetenz die Entwicklung der Teamfähigkeit in besonderem Maße zu fördern.

Der Tierschutz soll wesentlicher Bestandteil des Unterrichts sein.

Der Begriff "Grundkenntnisse" in den Zielformulierungen bezieht sich auf eine Übersicht über morphologische und physiologische/pathologische Inhalte, welche für die berufliche Handlungskompetenz der Auszubildenden unmittelbar relevant sind. Dieses gilt auch für die Verwendung der tiermedizinischen Fachterminologie.

Im Lernfeld 9 sollten die Ziele und Inhalte von "Röntgen und Strahlenschutzmaßnahmen durchführen" in der von den zuständigen Stellen nach der Röntgenverordnung sowie ihrer Richtlinien geforderten Stundenzahl von 24 Stunden unterrichtet werden, damit die Tiermedizinische Fachangestellte und der Tiermedizinische Fachangestellte den entsprechenden Nachweis über die Kenntnisse im Röntgen und Strahlenschutz erwerben kann.

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