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Lernfelder und Bündelungsfächer zum vorläufigen Bildungsplan ab 2026

Beschreibung der Bündelungsfächer

Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- und Geschäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Die Lernfeldübersicht zeigt die Zuordnung der Lernfelder zu den Bündelungsfächern.

Der Rahmenlehrplan für den zweijährigen Ausbildungsberuf Tiefbaufacharbeiterin und Tiefbaufacharbeiter im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten ist inhaltsgleich mit den Lernfeldern der ersten beiden Ausbildungsjahre für den Ausbildungsberuf Straßenbauerin und Straßenbauer.

Planung und Vorbereitung von Baumaßnahmen

Das Fach Planung und Vorbereitung von Baumaßnahmen bündelt die Lernfelder zum Erwerb von Planungskompetenz und zur auftragsbezogenen Vorbereitung und Einrichtung der Baustellen unter Berücksichtigung aller am Bau Beteiligten, deren Verantwortlichkeiten und Umsetzungsprozesse.

Im ersten Ausbildungsjahr werden Kompetenzen vermittelt, welche die Schülerinnen und Schüler befähigen, ihre Arbeitsabläufe auftragsbezogen zu planen und ihren Arbeitsplatz auf Basis von Baustelleneinrichtungsplänen einzurichten. Hierbei berücksichtigen sie Auflagen zur Unfallverhütung, zum Unfallschutz und zur Arbeitssicherheit, indem sie Absperrungen aufstellen, Verkehrssicherheitsmaßnahmen umsetzen und Verkehrswege anordnen (LF 1).

Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Kompetenz, Bauwerke auftragsbezogen und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erschließen und zu ergründen. Mithilfe des Fundamentplans informieren sie sich im Vorfeld und fertigen entsprechende Zeichnungen an. Für die Durchführung der Vermessungs- und Erdarbeiten setzen sie die erforderlichen Maschinen ein und bereiten so alles für die Herstellung der Fundamente vor (LF 2).

Im zweiten Ausbildungsjahr werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, Arbeitsstellen im Verkehrsraum vorzubereiten, zu sichern und als Straßenbaustelle einzurichten. Dazu lernen sie eingangs, Vermessungsarbeiten und Baustellensicherungsmaßnahmen durchzuführen und Maßnahmen zum Schutz von Personen zu ergreifen (LF 7).

Für die profilgerechte Herstellung von Erdbauwerken müssen die Lernenden zuvor Kenntnis von Bodenbewegung und Bodenverdichtung und Lagerung erwerben. Im Zusammenhang mit der Ausführung eines Erdplanums lernen sie außerdem, die Bettung und Unterlage für den Oberbau herzustellen (LF 8).

Sie erwerben darüber hinaus im Laufe des dritten Ausbildungsjahres die Kompetenz, Verkehrswege auftragsbezogen zu planen und herzustellen und dabei örtliche Verhältnisse zu berücksichtigen. Durch die Verwendung digitaler Vermessungsverfahren stellen sie eine Gebrauchstauglichkeit sicher (LF 11).

Herstellung von Verkehrsflächen

Das Fach Herstellung von Verkehrsflächen beinhaltet alle Kompetenzen, die die Lernenden dazu befähigen, Fahrbahndecken aus Asphalt, Beton und Pflaster herzustellen und die dafür erforderlichen Anschlüsse und Fugen einzubauen.

Im ersten Ausbildungsjahr lernen die Schülerinnen und Schüler unter Beachtung der unterschiedlichen Mauerverbände, einschalige gemauerte Baukörper herzustellen und diese gegen Feuchtigkeit abzudichten (LF 3).

Sie erwerben die Kompetenz, Stahlbetonteile hinsichtlich der Funktion des Bauteils herzustellen. Dafür informieren sie sich im Vorfeld über die Betonausgangsstoffe, Bewehrungen und Schalungen und berücksichtigen darüber hinaus verschiedene Einflussfaktoren auf die Bauteile (LF 4).

Im zweiten Ausbildungsjahr erweitern die Lernenden ihre Kompetenz indem sie lernen, Verkehrsflächen aus Pflaster- und Plattenbelägen herzustellen und Asphalt einzubauen. Dabei berücksichtigen sie nicht nur die Baugrundbeschaffenheit, sondern auch gestalterische Wünsche, indem sie die verschiedenen Verbände und Muster kennenlernen. Sie erwerben grundlegende Kenntnisse über Flächenversiegelung und mögliche Bodenverbesserungs- und Bodenverfestigungsmaßnahmen sowie über die erforderliche Verdichtung (LF 10).

Im dritten Ausbildungsjahr erwerben die Lernenden die Kompetenz, Fahrbahnen in Asphaltbauweise herzustellen und dabei die Eigenschaften von Bitumenarten und Asphaltmischgutarten zu berücksichtigen. Sie lernen das Asphaltmischgut einzubauen und dabei Nähte, Anschlüsse, Fugen und Randausbildung auszuführen (LF 12).

Neben dem Bau von Asphaltfahrbahnen erwerben die Lernenden im dritten Ausbildungsjahr die Kompetenz, Betonfahrbahndecken entsprechend der erforderlichen Belastungsklasse herzustellen (LF 13).

Herstellung von Rohrleitungen und Instandhaltung von Verkehrswegen

Das Bündelungsfach Herstellung von Rohrleitungen und Instandhaltung von Verkehrswegen umfasst die Lernfelder, in denen die Lernenden Kompetenzen erwerben, die sie dazu befähigen, Rohrleitungen fachmännisch zu verlegen und Verkehrswege zu erhalten.

Die Schülerinnen und Schüler lernen im ersten Ausbildungsjahr, Holzkonstruktionen auftragsbezogen und unter Beachtung der Leistung der Vorgewerke herzustellen. Dazu informieren sie sich im Vorfeld über die Herkunft und die Eigenschaften des Holzes und treffen so Vorkehrungen zum Schutz vor Feuchtigkeit und Schädlingsbefall. Außerdem wählen sie Holzverbindungen und Verbindungsmittel unter Berücksichtigung des Verlaufs der Kräfte in der Holzkonstruktion. Sie ermitteln den Materialbedarf und erstellen Materiallisten und wählen entsprechende Bearbeitungswerkzeuge und –maschinen aus (LF 5).

Im ersten Ausbildungsjahr informieren sich die Lernenden außerdem über die Beschichtung und Bekleidung von Bauteilen, über die Beachtung der baulichen Gegebenheiten und bauphysikalischen Einflüsse. Sie wählen sowohl die Materialien als auch die erforderlichen Werkzeuge und Maschinen entsprechend der zu erwartenden Beanspruchungen aus. Darüber hinaus lernen sie, den Untergrund zu prüfen und ihn für die Beschichtung und Bekleidung vorzubereiten (LF 6).

Der Einbau von Rohrleitungen unter Berücksichtigung des vorhandenen Entwässerungssystems und weiterer unterirdischer Infrastrukturanlagen gehört im zweiten Ausbildungsjahr für die Lernenden zu den angestrebten Kompetenzen (LF 9).

Im dritten Ausbildungsjahr lernen die Schülerinnen und Schüler zunächst, die Ursachen für die Fahrbahnschäden zu ermitteln und planen dementsprechend und unter Berücksichtigung der Zustandsmerkmale verschiedene Erhaltungsmaßnahmen für die Verkehrswege (LF 14).

Lernfeldübersicht

1. Ausbildungsjahr
Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5 Lernfeld 6

20 Std.

Baustellen einrichten

60 Std.

Bauwerke erschließen und gründen

60 Std.

Einschalige Baukörper mauern

60 Std.

Stahlbetonbauteile herstellen

60 Std.

Holzkonstruktionen herstellen

60 Std.

Bauteile beschichten und bekleiden

2. Ausbildungsjahr
Lernfeld 7 Lernfeld 8 Lernfeld 9 Lernfeld 10

40 Std.

Arbeitsstellen im Verkehrsraum einrichten und sichern

80 Std.

Erdbauwerke errichten

80 Std.

Rohrleitungen einbauen

80 Std.

Verkehrsflächen herstellen

3. Ausbildungsjahr
Lernfeld 11 Lernfeld 12 Lernfeld 13 Lernfeld 14

80 Std.

Verkehrswege planen und bauen

100 Std.

Asphaltfahrbahnen bauen

60 Std.

Betonfahrbahndecken herstellen

40 Std.

Verkehrswege erhalten

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