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Lernfelder und Bündelungsfächer

Beschreibung der Bündelungsfächer

Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- und Geschäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Die Lernfeldübersicht zeigt die Zuordnung der Lernfelder zu den Bündelungsfächern.

Wirtschafts- und Sozialprozesse

Dieses Bündelungsfach umfasst berufliche sowie lebens- und gesellschaftsbedeutsame Handlungssituationen, in denen die Schülerinnen und Schüler als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die eigene Rolle in ihrem Betrieb mitgestalten und als Privatpersonen am Wirtschaftsleben unter Beachtung rechtlicher Regelungen und sozialer Aspekte teilnehmen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben zivil-, arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Grundlagen sowie Kompetenzen auf dem Fachgebiet der Entgeltabrechnungen. Sie erlernen die Kommunikation mit den Mandantinnen und Mandanten, dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern, die Überwachung von Terminen und die Einhaltung von Fristen.

Im ersten Ausbildungsjahr (LF 1) klären die Schülerinnen und Schüler ihre Stellung im Betrieb und lernen ihre Aufgaben und Rechte im Wirtschaftsleben und in der Gesellschaft verantwortlich wahrzunehmen. Sie informieren sich über die betrieblichen Abläufe und ordnen ihren Betrieb als komplexes System mit innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Beziehungen ein. Im Mittelpunkt stehen dabei die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Beteiligten im dualen System der Ausbildung und die Grundlagen des Zivil- und Arbeitsrechts (z. B. Arbeitsschutzvorschriften) sowie die Struktur des deutschen Steuerrechts und das Recht der steuerberatenden Berufe (z. B. Verschwiegenheit und Fristenkontrolle). Daneben planen die Schülerinnen und Schüler lernfeldbezogene Präsentationen, erlernen berufsbezogene Kommunikation und erkennen die Notwendigkeit lebenslangen Lernens, insbesondere vor dem Hintergrund des technologischen Wandels.

Im zweiten Ausbildungsjahr (LF 5) erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenzen zur Berechnung und Buchung der Entgelte von Beschäftigten unter Berücksichtigung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten. Sie vertiefen sozialversicherungsrechtliche Kenntnisse, bauen lohnsteuerrechtliche Grundlagen auf und erlernen die Erstellung einer Entgeltabrechnung. Dabei informieren sie sich über das Sozialversicherungssystem in Deutschland und dessen Leistungen.

Steuerfachangestellte arbeiten teamorientiert. Dies spiegelt sich auch in der spiralcurricularen Kompetenzförderung in den Lernfeldern dieses Bündelungsfaches wider. Die Schülerinnen und Schüler werden angehalten, Prozesse im Team unter Anwendung von Lern- und Arbeitstechniken zunehmend selbstgesteuert zu gestalten. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang auch die Kommunikation und Zusammenarbeit mit Mandantinnen und Mandanten und externen Partnerinnen und Partnern. Daher wird der Erwerb kommunikativer und fremdsprachlicher Kompetenzen, ausgerichtet an den beruflichen Handlungsfeldern, integrativ in den Lernfeldern erarbeitet und in Lernfeld 12 vertieft.

Dementsprechend lernen die Schülerinnen und Schüler im dritten Ausbildungsjahr (LF 12) die betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Beratung von Mandantinnen und Mandanten im Team vorzubereiten und zu unterstützen. Dabei sind zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Inhalte anderer Lernfelder als Beratungsgegenstand im Mandantinnen- und Mandantengespräch zu wählen. Beispiele für Gesprächsanlässe können Unternehmensgründungen (Gründungsschritte, Betriebsanmeldepflichten), die Rechtsformwahl (Vor- und Nachteile, ertragssteuerrechtliche Beurteilung) oder Steuererklärungen einer neuen Mandantin oder eines neuen Mandanten (Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, Freiberuflerin oder Freiberufler) sein.

Finanzwirtschaftliche Prozesse

Dieses Fach bündelt die Lernfelder, die sich auf finanzwirtschaftliche Prozesse im Rahmen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens beziehen. Zielsetzung ist die mengen- und wertmäßige Erfassung der Geld- und Leistungsströme zur Kontrolle des Betriebsgeschehens sowie die Aufbereitung des Datenmaterials zur Information über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens der Mandantinnen und Mandanten. Die Aufgabenstellungen innerhalb der finanzwirtschaftlichen Prozesse ergeben sich außerdem aus den Zielsetzungen von Personen und Institutionen, die von der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens betroffen sind (Rechenschaftslegung).

Im ersten Ausbildungsjahr (LF 2) erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, Buch­führungsarbeiten der Mandantinnen und Mandanten selbstständig durchzuführen. Sie lernen betriebliche Abläufe und Prozesse im Unternehmen, die Buchführungspflicht, die Grund­sätze ordnungsgemäßer Buchführung und den Ablauf eines Jahresabschlusses kennen. Die belegorientierte Buchung auf Bestands- und Erfolgskonten, der Kontenabschluss und die In­ter­pretation der Auswirkungen auf den Erfolg des Unternehmens stehen im Mittelpunkt. Hier ist das Lernfeld 2 hinsichtlich der Umsatzsteuerbuchungen mit dem Lernfeld 3 des Bün­de­lungs­faches Steuerrechtliche Sachverhalte abzustimmen.

Abschließend unterziehen die Schülerinnen und Schüler die Buchführung einer Plausibilitätsprüfung und ermitteln grundlegende betriebliche Kennzahlen. Außerdem werten sie ihre Ergebnisse aus und bereiten sie mandatsgerecht auf. Ziel ist dabei auch die Bewertung der Durchführung der Buchführungsarbeiten und die Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Praxis.

Im zweiten Ausbildungsjahr (LF 7) richtet sich der Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler auf die im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Abschreibung und dem Verkauf von Anlagevermögen stehenden finanzwirtschaftlichen Prozesse. Dabei liegt der Fokus sowohl auf der Finanzierung als auch auf der handelsrechtlichen Anlagenbuchhaltung. Im Anschluss führen die Schülerinnen und Schüler eine mediengestützte Analyse und Präsentation der betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Prozesse auf die Vermögens-, Erfolgs- und Liquiditätslage des Unternehmens der Mandantinnen und Mandanten durch.

Aufbauend auf den im zweiten Ausbildungsjahr erworbenen Fähigkeiten erlernen die Schülerinnen und Schüler im dritten Ausbildungsjahr (LF 10) die Kompetenz, Jahresabschlüsse vorzubereiten, zu erstellen und auszuwerten. Dazu führen sie die Bilanzierung und Bewertung der betreffenden Positionen des Anlagevermögens, des Umlaufvermögens und des Fremdkapitals unter Beachtung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften durch und wägen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Gegebenheiten der Mandantinnen und Mandanten ab. Zur Vorbereitung einer Jahresabschlussbesprechung berechnen und interpretieren sie Kennzahlen zum Jahresabschluss und bereiten diese unter Anwendung von Präsentationsmedien grafisch auf. Ziel ist die Ableitung von Beratungsaspekten bezüglich betriebswirtschaftlicher Entscheidungen der Mandantinnen und Mandanten und die Optimierung der eigenen Vorgehensweise zur Erstellung des Jahresabschlusses für das Folgejahr.

Steuerrechtliche Sachverhalte

In diesem Fach sind die Lernfelder gebündelt, die auf die Vorbereitung und Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen und die Bearbeitung der betreffenden Verwaltungsakte der Finanzverwaltung als typische berufliche Handlungsfelder der Steuerfachangestellten ausgerichtet sind.

Die Schülerinnen und Schüler erwerben über alle drei Ausbildungsjahre spiralcurricular Kompetenzen im Bereich der Erstellung von Umsatzsteuer-, Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen der Mandantinnen und Mandanten. Außerdem entwickeln sie Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Prüfung von Verwaltungsakten sowie der Vorbereitung von Rechtsbehelfen und Anträgen. Aufgrund der hohen Änderungsgeschwindigkeit des Steuerrechts erlernen die Schülerinnen und Schüler dabei insbesondere ein hohes Maß an Selbstorganisation und Lernkompetenz sowie die Fähigkeit, Gesetzestexte zu verstehen und anzuwenden.

Im ersten Ausbildungsjahr (LF 3) erschließen sich die Schülerinnen und Schüler umsatzsteuerrechtliche inländische Sachverhalte und bestimmen die Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen. Sie üben umsatzsteuerrechtliche Wahlrechte im Sinne der Mandantinnen und Mandanten aus, ermitteln die Bemessungsgrundlage und den Steuersatz. Sie berechnen die Umsatzsteuertraglast, prüfen die Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen und berechnen die Umsatzsteuerzahllast unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzuges. Sie bestimmen den Steuerschuldner, das Besteuerungsverfahren sowie die Entstehung der Umsatzsteuer. Darauf aufbauend und orientiert an den beruflichen Handlungen buchen die Schülerinnen und Schüler die umsatzsteuerrechtlichen Sachverhalte. Das Lernfeld 2 des Bündelungsfaches Finanzwirtschaftliche Prozesse und das Lernfeld 3 dieses Bündelungsfaches sind an dieser Stelle bezüglich der Umsatzsteuerbuchungen zeitlich abzustimmen. Außerdem zu beachten ist, dass die in Lernfeld 3 bearbeiteten, grundlegenden, inländischen Sachverhalte in Lernfeld 6 des zweiten Ausbildungsjahres um grenzüberschreitende Sachverhalte und Sonderfälle erweitert werden.

In Lernfeld 4 des ersten Ausbildungsjahres erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, die Einkommensteuer von Beschäftigten zu ermitteln und die Erstellung der Steuererklärung anhand vorliegender steuerrelevanter Unterlagen vorzubereiten. Dazu beurteilen sie die persönliche Steuerpflicht der Mandantinnen und Mandanten und ermitteln die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen entwickeln die Schülerinnen und Schüler schematisch den Gesamtbetrag der Einkünfte, das Einkommen und das zu versteuernde Einkommen. Sie berechnen die festzusetzende Einkommensteuer sowie die Einkommensteuernachzahlung oder -erstattung. Weitere Kompetenzaspekte sind die mandantengerechte Präsentation der Ergebnisse, die Überprüfung der Steuererklärung und die Reflexion von Alternativen der Steueroptimierung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsänderungen. Diese in Lernfeld 4 erworbenen Kompetenzen bilden die Grundlage für das Lernfeld 8 im zweiten Ausbildungsjahr.

Aufbauend auf Lernfeld 3 analysieren die Schülerinnen und Schüler im zweiten Jahr der Ausbildung umsatzsteuerrelevante grenzüberschreitende Sachverhalte sowie umsatzsteuerliche Sonderfälle (LF 6). Sie erstellen eine Umsatzsteuererklärung und erwerben so Kompetenzen in der Beurteilung der Steuerbarkeit von grenzüberschreitendem Warenverkehr innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Dabei bestimmen sie die Steuerpflicht, die Steuerfreiheit, den Steuerschuldner, das Besteuerungsverfahren sowie die Entstehung der Umsatzsteuer. Sie üben Wahlrechte zugunsten der Mandantinnen und Mandanten aus und erstellen die Buchungssätze für diese Sachverhalte. Abschließend reflektieren sie ihre Entscheidungen hinsichtlich möglicher Steueroptimierungen.

In Lernfeld 8 grenzen die Schülerinnen und Schüler im zweiten Ausbildungsjahr die Gewinneinkünfte und die weiteren Überschusseinkünfte voneinander ab, ermitteln die Einkünfte und berechnen die Einkommensteuer. Dabei greifen sie auf die erworbenen Kompetenzen aus Lernfeld 4 zurück. Ein Kompetenzschwerpunkt im Rahmen der Ermittlung der Gewinneinkünfte bildet die Erarbeitung der steuer- und gesellschaftsrechtlichen Merkmale der Personengesellschaften. Außerdem stehen Gewinnkorrekturen unter Beachtung von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben im Mittelpunkt. Dem gesetzlichen Ermittlungsschema folgend bestimmen die Schülerinnen und Schüler dann die Summe der Einkünfte, den Gesamtbetrag der Einkünfte, das Einkommen und das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Einkunftsarten. Zur abschließenden Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer sowie möglicher Einkommensteuernachzahlungen oder -erstattungen nutzen sie digitale Berechnungshilfen und bereiten die Steuerberechnungen auf. Dabei analysieren sie Möglichkeiten der Steuergestaltung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsänderungen.

Im dritten Ausbildungsjahr (LF 9) richtet sich der Kompetenzerwerb auf die Ermittlung der zu zahlenden Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer sowie die Erstellung der entsprechenden Erklärungen. Dazu erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Kapitalgesellschaften. Zur Bestimmung der Gewerbesteuerschuld wird gegebenenfalls die Zerlegung des Messbetrages durchgeführt. Außerdem berechnen und buchen die Schülerinnen und Schüler die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrückstellung. Sie stellen ihre Ergebnisse mit geeigneten Medien dar und erklären im Mandantinnen- und Mandantengespräch wesentliche Inhalte. Abschließend analysieren sie ihre Handlungsergebnisse im Hinblick auf zukünftige Steueroptimierungen und reflektieren das Mandantengespräch.

In Lernfeld 11 des dritten Ausbildungsjahres erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen zur Prüfung von Verwaltungsakten und zur Sicherung der Ansprüche ihrer Mandantinnen und Mandanten im Besteuerungsverfahren. Dazu ermitteln sie die mandatsbezogenen Rechte und Pflichten und erwerben Kenntnisse über die Rechtsfolgen möglicher Gesetzesverstöße. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl die adressatengerechte Kommunikation mit den Mandantinnen und Mandanten als auch mit den Finanzbehörden. Die Schülerinnen und Schüler führen dazu die erforderlichen Schritte im Ermittlungsverfahren durch, kontrollieren die Verwaltungsakte im Festsetzungsverfahren und überprüfen zu veranlassende Maßnahmen, unter anderem in einem etwaigen Rechtsbehelfsverfahren. Außerdem leiten sie die notwendigen Schritte im Erhebungsverfahren ein und stellen entsprechende Anträge. Bei einem Fehlverhalten der Mandantinnen und Mandanten gegenüber den Finanzbehörden erläutern sie verfahrensrechtliche Sanktionen.

Lernfeldübersicht

1. Ausbildungsjahr
Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4

80 Std.

Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und am Wirtschaftsleben teilnehmen

80 Std.

Buchführungsarbeiten durchführen

80 Std.

Umsatzsteuerrechtliche Sachverhalte bearbeiten

80 Std.

Einkommensteuererklärungen von Beschäftigten erstellen

exemplarische Lernsituationen exemplarische Lernsituation exemplarische Lernsituationen
2. Ausbildungsjahr
Lernfeld 5 Lernfeld 6 Lernfeld 7 Lernfeld 8

60 Std.

Arbeitsentgelte berechnen und buchen

40 Std.

Grenzüberschreitende Sachverhalte und Sonderfälle umsatzsteuerrechtlich bearbeiten und erfassen

60 Std.

Beschaffung und Verkauf von Anlagevermögen erfassen

120 Std.

Gewinneinkünfte und weitere Überschusseinkünfte ermitteln

exemplarische Lernsituationen exemplarische Lernsituation exemplarische Lernsituationen
3. Ausbildungsjahr
Lernfeld 9 Lernfeld 10 Lernfeld 11 Lernfeld 12

60 Std.

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ermitteln

120 Std.

Jahresabschlüsse erstellen und auswerten

60 Std.

Verwaltungsakte prüfen, Rechtsbehelfe und Anträge vorbereiten

40 Std.

Beratung von Mandantinnen und Mandanten im Team mitgestalten

exemplarische Lernsituation exemplarische Lernsituation
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