Bildungspläne und Ausbildungsordnungen
Stundentafel ab 01.08.2009, Erlass 08.07.2009 (ABl. NRW. 09/09 S. 465)
Lehrplan seit 08/2007
Einführungserlass 15.01.2007 (ABl. 06/07 S. 314)
Heft-Nummer 4242
BASS-Gliederungsnummer 142
Dieser Beruf ist dem Fachbereich Technik/Naturwissenschaften zugeordnet.
Zu den Bildungsplänen für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften
Im Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Gestaltung bei der Gestaltung der Didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.
Ausbildungsordnung vom 9. Mai 2005 (BGBl. I Nr. 28 S. 1 285 ff.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln
Änderung in Kapitel 3.1
Stundentafel ab 1. August 2009
Unterrichtsstunden | |||
---|---|---|---|
1. Jahr | 2. Jahr | Summe | |
I. Berufsbezogener Lernbereich | |||
Betriebs- und Arbeitsorganisation | 0 - 40¹ | 60 | 60 - 100 |
Dekorationsherstellung | 120 - 160¹ | 80 | 200 - 240 |
Polsterbezügeherstellung | 40 - 80¹ | 140 | 180 - 220 |
Fremdsprachliche Kommunikation | 0 - 40 | 0 - 40 | 40 - 80 |
Wirtschafts- und Betriebslehre | 40¹ | 40 | 80 |
Summe: | 280 - 320 | 320 - 360 | 640 - 680 |
II. Differenzierungsbereich | |||
Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend. | |||
III. Berufsübergreifender Lernbereich | |||
Deutsch/Kommunikation | Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend. | ||
Religionslehre | |||
Sport/Gesundheitsförderung | |||
Politik/Gesellschaftslehre |
Änderung in Kapitel 2.2
Leistungen in Datenverarbeitung werden im Rahmen der Umsetzung der Lernfelder erbracht und fließen dort in die Bewertung ein.
Leistungen in den Fächern Wirtschafts- und Betriebslehre und Fremdsprachliche Kommunikation werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet.
Änderung in Kapitel 3.3.2
Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre
Grundlage für den Unterricht im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung und fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung.
Der Lehrplan berücksichtigt die "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung), die einen Umfang von 40 Unterrichtsstunden abdecken. Darüber hinaus sind weitere Handlungsbezüge enthalten, die bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40 Unterrichtsstunden, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 Unterrichtsstunden sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Umfang von 100 Unterrichtsstunden zu realisieren sind.
Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. Handreichung "Didaktische Jahresplanung", Kapitel 2.2). Dabei ist der für die Zwischen- und Abschlussprüfung bzw. Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2.
1) In die Lernfelder sind auf der Grundlage der "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der KMK vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung) insgesamt 40 Unterrichtsstunden Wirtschafts- und Betriebslehre integriert.
Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, aus welchen Lernfeldern und somit aus welchen Bündelungsfächern der vorgesehene Stundenanteil im ersten Ausbildungsjahr entnommen wird.