- Das Berufskolleg in NRW
- Bildungsgänge/Bildungspläne
- Übersicht
- Fachklassen duales System (Anlage A)
- Ausbildungsvorbereitung (Anlage A)
- Berufsfachschule (Anlage B)
- Berufsfachschule (Anlage C)
- Fachoberschule (Anlage C)
- Berufliches Gymnasium (Anlage D)
- Fachoberschule (Anlage D)
- Fachschule (Anlage E)
- Verbändebeteiligung
- Bildungsgangübergreifende Themen
- Veröffentlichungen
Physiklaborantin/Physiklaborant (3,5-jährig)
Bildungspläne und Ausbildungsordnungen
Text in Kapitel 3.2.1 ab 01.08.2009, Erlass 08.07.2009 (ABl. NRW. 09/09 S. 465)
Einführungserlass 03.04.2007 (ABl. NRW. 07/07 S. 410)
Heft-Nummer 41030
BASS-Gliederungsnummer 219
Dieser Beruf ist dem Fachbereich Technik/Naturwissenschaften zugeordnet.
Zu den Bildungsplänen für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften
Ausbildungsordnung vom 30. Januar 1996 (BGBl. I Nr. 9 S. 158 ff.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln
Änderung in Kapitel 3.2.1
Wirtschafts- und Betriebslehre
Grundlage für den Unterricht in Wirtschafts- und Betriebslehre ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung und fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung.
Der Lehrplan berücksichtigt die "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung), die einen Umfang von 40 Unterrichtsstunden abdecken. Darüber hinaus sind weitere Handlungsbezüge enthalten, die bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40 Unterrichtsstunden, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 Unterrichtsstunden sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Umfang von 100 Unterrichtsstunden zu realisieren sind.
Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. Handreichung "Didaktische Jahresplanung", Kapitel 2.2). Dabei ist der für die Zwischen- und Abschlussprüfung bzw. Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2.
Die Fußnote 1 entfällt.
Weiterführende Informationen
- Beschreibung zum Beruf Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen zum Beruf Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)