Lernfelder und Bündelungsfächer
Beschreibung der Bündelungsfächer
Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- und Geschäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Die Lernfeldübersicht zeigt die Zuordnung der Lernfelder zu den Bündelungsfächern.
Management von Betriebsprozessen
Das Bündelungsfach Management von Betriebsprozessen schafft eine Orientierung über die Arbeits- und Geschäftsprozesse, die im Zusammenhang mit der Organisation betrieblicher Abläufe stehen.
Im ersten Ausbildungsjahr erhalten die Schülerinnen und Schüler zunächst einen Überblick über die allgemeinen Aufgaben und Einsatzgebiete von hauswirtschaftlichen Fachkräften (LF 1). Sie erwerben Kompetenzen zur Beschaffung, Lagerung und Bereitstellung von hauswirtschaftlichen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie von Geräten und Maschinen. Sie informieren sich über Beschaffungs- und Finanzierungsmöglichkeiten, planen die Beschaffung, Lagerung und Bereitstellung von Gütern, wählen entsprechende Güter aus, führen die Handlungsschritte durch und reflektieren ihre Tätigkeiten (LF 5).
Im zweiten Ausbildungsjahr erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenz, indem sie hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen für den Verkauf adressaten- und marktorientiert anbieten. Dazu analysieren sie den Bedarf für hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen. Sie entwickeln marktorientierte Angebote, kalkulieren die Kosten, bieten ihre Dienstleistungen an und werten ihre Leistungsangebote aus (LF 10).
Im dritten Jahr erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenz, Produkte und Dienstleistungen zu vermarkten, indem sie ausgehend von den Kundenwünschen und Marktentwicklungen verschiedene Marketingstrategien für die Vermarktung hauswirtschaftlicher Produkte und Dienstleistungen anwenden. Sie entwickeln marktfähige Produkte und Dienstleistungen, planen die Werbestrategie, führen die Vermarktung durch und beurteilen die Marktfähigkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen (LF 13).
Darüber hinaus erwerben die Schülerinnen und Schüler im dritten Jahr die Kompetenz, bei der Personaleinsatzplanung mitzuwirken und Personen anzuleiten. Dazu setzten sie sich mit dem Personalbedarf für betriebsspezifische Aufgaben auseinander und wirken bei einer angemessenen Personaleinsatzplanung mit (LF 14).
Erstellung von Verpflegungsleistungen
Das Bündelungsfach Erstellung von Verpflegungsleistungen fasst alle Lernfelder zusammen, in denen Schülerinnen und Schüler Kompetenzen im Bereich der Personenorientierung, der Verpflegung und des Services erwerben.
Im ersten Ausbildungsjahr erhalten sie einen Überblick über die Bedeutung der Ernährung für Gesundheit, Wohlbefinden und Zusammenleben. Sie erwerben Kompetenzen zu rechtlichen Vorgaben der Lebensmittelhygiene. Des Weiteren informieren sie sich über ernährungsphysiologische Kriterien, küchentechnische Eigenschaften und Verarbeitungsgrade von Lebensmitteln sowie ergonomische und arbeitsschutzrechtliche Vorgehensweisen. Sie berechnen die benötigten Mengen von Zutaten und planen schrittweise die Zubereitung von Speisen und Getränken (LF 2).
Im zweiten Ausbildungsjahr erweitern die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, Verpflegung für verschiedene Personengruppen zu planen. Sie informieren sich über verschiedene Kostformen sowie die Zusammenstellung von Speiseplänen, Menüs und Zwischenmahlzeiten für ausgewählte Personengruppen. Sie erhalten einen Überblick über Verpflegungs- und Speisenverteilpläne. Außerdem erlangen sie Fertigkeiten im Bereich der Tischgestaltung. Sie erstellen Speisepläne und -karten, führen Nährwertberechnungen durch und wählen Speisen nach Gesundheits-, Eignungs-, Genuss- und ökologischem Wert aus (LF 8).
Im dritten Ausbildungsjahr vertiefen die Schülerinnen und Schüler ihre bereits vorhandenen Kompetenzen, indem sie Verpflegung als Dienstleistung zu besonderen Anlässen anbieten. Sie berücksichtigen neben Ernährungstrends und Essgewohnheiten auch kulturelle und religiöse Identitäten bei ihrem Speisenangebot. Des Weiteren informieren sich die Schülerinnen und Schüler über Menü-, Buffet- und Servierregeln sowie das Eindecken und Dekorieren für besondere Anlässe. Die Umsetzung dieser Inhalte erfolgt im Rahmen eines Projekts, welches auch Maßnahmen zur Reinigung und Raumgestaltung beinhaltet. Die Schülerinnen und Schüler stellen die Kundenzufriedenheit sicher, d. h. sie sind in der Lage mit Beschwerden umzugehen und diese serviceorientiert zu lösen (LF 12).
Instandhaltung und Gestaltung von Wohn- und Funktionsbereichen
Das Bündelungsfach Instandhaltung und Gestaltung von Wohn- und Funktionsbereichen gibt Orientierung für ein professionelles Verständnis von Dienstleistung im Bereich der Wohn- und Funktionsbereiche. Dieses schließt auch das Umfeld und die Wäschepflege sowie Reinigungsleistungen und das Schnittstellenmanagement sowie Teamfähigkeit und -arbeit mit ein.
Im ersten Ausbildungsjahr erwerben Schülerinnen und Schüler Kenntnisse zur Reinigung und Pflege der Wohn- und Funktionsbereiche. Sie informieren sich über Reinigungsarten und Materialien in Wohn- und Funktionsbereichen sowie deren Verschmutzungsart und -grad. Außerdem verschaffen sie sich einen Überblick über Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegeverfahren. Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit erstellen die Schülerinnen und Schüler Arbeitsablaufpläne unter Beachtung von berufsbezogenen Vorschriften und Regeln (LF 3).
Im zweiten Ausbildungsjahr erwerben die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit, Textilien adressatengerecht einzusetzen, zu reinigen und zu pflegen. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Eigenschaften und Kennzeichnung von Textilien sowie deren Verwendungszwecke. Weiterhin lernen sie den Prozess des Wäschekreislaufs kennen und sie führen Verfahren zur Reinigung, Desinfektion, Pflege und Instandhaltung von Textilien durch. Die Schülerinnen und Schüler geben einen Überblick über die Waschfaktoren und setzen Geräte und Maschinen sowie Reinigungs- und Nachbehandlungsmittel fachgerecht ein. Sie berücksichtigen die Kenndaten (Zeit, Füllmenge, Dosierung, Energie, Wasser) im Arbeitsprozess. Des Weiteren kennen sie die Vorgaben bezüglich Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie kennzeichnen Textilien zur Zuordnung und Sicherstellung der Ausgabe an die Kundinnen und Kunden (LF 7).
Darüber hinaus vertiefen die Schülerinnen und Schüler die im ersten Ausbildungsjahr erlernten Kompetenzen, Räume und Wohnumfeld anlassbezogen zu pflegen, zu gestalten und bei der Einrichtung und Ausstattung dieser mitzuwirken. Hierzu analysieren sie die Bedeutung des Wohlbefindens. Sie informieren sich über Gestaltungs- und Einrichtungsmöglichkeiten, indem sie gesetzliche Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zur Hygiene und zum Brandschutz recherchieren (LF 9). Die Schülerinnen und Schüler kennen Werkstoffe sowie Materialien und deren Eigenschaften sowie die Möglichkeit der Reinigung und Pflege dieser. Nachhaltigkeit ist in diesem Bereich ein wichtiger Aspekt, den die Schülerinnen und Schüler identifizieren und umsetzen (LF 7, LF 9).
Hauswirtschaftliche Betreuung von Personen
Das Bündelungsfach Hauswirtschaftliche Betreuung von Personen vermittelt Kompetenzen personenorientierter hauswirtschaftlicher Betreuungsleistungen für Menschen in verschiedenen Lebensabschnitten und -situationen.
Im ersten Ausbildungsjahr werden die Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf die Wahrnehmung und Beobachtung von Personen sensibilisiert. Hierzu analysieren sie Bedürfnisse und Bedarfe von Menschen sowie deren Abhängigkeit von Alter, Situation und Lebenswelt. Geeignete Beobachtungsformen und Formen der Dokumentation werden entwickelt, angewendet und bewertet (LF 4).
Im zweiten Ausbildungsjahr vertiefen die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, Personen und Gruppen in Alltagssituationen und bei hauswirtschaftlichen Versorgungstätigkeiten zu unterstützen und zu betreuen. Sie beobachten Personen und Gruppen in verschiedenen Haushalts-, Wohn- und Betreuungsformen, wobei deren Biografie, Lebenssituation, soziales Umfeld und kulturelle Identität zu berücksichtigen sind. Die Schülerinnen und Schüler erlernen adäquate Kommunikationstechniken und wenden diese, auch als Strategie zur Prävention und zur Lösung von Konflikten, an. Außerdem machen sie sich mit verschiedenen Versorgungsinstanzen der Personen (Schnittstellen) vertraut (LF 6).
Im dritten Ausbildungsjahr werden die bereits erlernten Kompetenzen umgesetzt und Personen in besonderen Lebenssituationen aktiviert, gefördert und betreut. Hierzu werden zeitliche, räumliche, gesundheitliche und familiäre Hintergründe berücksichtigt und Rahmenbedingungen zur Erhaltung und Förderung einer selbstbestimmten und würdevollen Lebensführung geprüft.
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über altersbedingte Veränderungen sowie über Veränderungen, die durch Beeinträchtigungen und Krankheiten sowie physische und psychosoziale Ursachen bedingt sind. Sie beschäftigen sich mit Biografiearbeit, Teilhabe und Inklusion. Zu berücksichtigen sind Aspekte der hauswirtschaftlichen Betreuung, gesetzliche und ethische Grundlagen sowie Hygiene- und Sicherheitsrisiken. Die Schülerinnen und Schüler bereiten aktivierende und fördernde Maßnahmen zur Motivation und Betreuung vor. Dazu ist es relevant, diese mit angrenzenden Zuständigkeiten abzustimmen (LF 11).
Lernfeldübersicht
Lernfeld 1 | Lernfeld 2 | Lernfeld 3 | Lernfeld 4 | Lernfeld 5 |
---|---|---|---|---|
40 Std. Beruf und Betrieb präsentieren |
100 Std. Verpflegung zubereiten und anbieten |
80 Std. Wohn- und Funktionsbereiche reinigen und pflegen |
40 Std. Personen wahrnehmen und beobachten |
60 Std. Güter beschaffen, lagern und bereitstellen |
Lernfeld 6 | Lernfeld 7 | Lernfeld 8 | Lernfeld 9 | Lernfeld 10 |
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60 Std. Personen und Gruppen unterstützen und betreuen |
80 Std. Textilien einsetzen, reinigen und pflegen |
60 Std. Verpflegung von Personengruppen planen |
40 Std. Räume und Wohnumfeld gestalten |
40 Std. Produkte und Dienstleistungen anbieten |
Lernfeld 11 | Lernfeld 12 | Lernfeld 13 | Lernfeld 14 |
---|---|---|---|
80 Std. Personen in besonderen Lebenssituationen aktivieren, fördern und betreuen |
80 Std. Verpflegung als Dienstleistung zu besonderen Anlässen planen und anbieten |
80 Std. Produkte und Dienstleistungen vermarkten |
40 Std.
Bei der Personaleinsatzplanung mitwirken und Personal anleiten |