Lernfelder und Bündelungsfächer zum vorläufigen Bildungsplan ab 2026
Beschreibung der Bündelungsfächer
Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- und Geschäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Die Lernfeldübersicht zeigt die Zuordnung der Lernfelder zu den Bündelungsfächern.
Der Rahmenlehrplan für den zweijährigen Ausbildungsberuf Tiefbaufacharbeiterin und Tiefbaufacharbeiter im Schwerpunkt Gleisbauarbeiten ist inhaltsgleich mit den Lernfeldern der ersten beiden Ausbildungsjahre für den Ausbildungsberuf Gleisbauerin und Gleisbauer.
Planung und Vorbereitung von Baumaßnahmen
Das Fach Planung und Vorbereitung von Baumaßnahmen bündelt die Lernfelder zum Erwerb von Planungskompetenz und zur auftragsbezogenen Vorbereitung und Einrichtung der Baustellen unter Berücksichtigung aller am Bau Beteiligten, deren Verantwortlichkeiten und Umsetzungsprozesse.
Im ersten Ausbildungsjahr werden Kompetenzen vermittelt, welche die Schülerinnen und Schüler befähigen, ihre Arbeitsabläufe auftragsbezogen zu planen und ihren Arbeitsplatz auf Basis von Baustelleneinrichtungsplänen einzurichten. Hierbei berücksichtigen sie Auflagen zur Unfallverhütung, zum Unfallschutz und zur Arbeitssicherheit, indem sie Absperrungen aufstellen, Verkehrssicherheitsmaßnahmen umsetzen und Verkehrswege anordnen (LF 1).
Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Kompetenz, Bauwerke auftragsbezogen und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erschließen und zu ergründen. Mithilfe des Fundamentplans informieren sie sich im Vorfeld und fertigen entsprechende Zeichnungen an. Für die Durchführung der Vermessungs- und Erdarbeiten setzen sie die erforderlichen Maschinen ein und bereiten so alles für die Herstellung der Fundamente vor (LF 2).
Die Schülerinnen und Schüler lernen, Holzkonstruktionen auftragsbezogen und unter Beachtung der Leistung der Vorgewerke herzustellen. Dazu informieren sie sich im Vorfeld über die Herkunft und die Eigenschaften des Holzes und treffen so Vorkehrungen zum Schutz vor Feuchtigkeit und Schädlingsbefall. Außerdem wählen sie Holzverbindungen und Verbindungsmittel unter Berücksichtigung des Verlaufs der Kräfte in der Holzkonstruktion. Sie ermitteln den Materialbedarf und erstellen Materiallisten und wählen entsprechende Bearbeitungswerkzeuge und -maschinen aus (LF 5).
Im zweiten Ausbildungsjahr werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, mithilfe verschiedener Verfahren Baugrunderkundungen durchzuführen und auf dieser Grundlage Bodenverbesserungsmaßnahmen zu planen und auszuführen (LF 7).
Sie entwickeln darüber hinaus die Kompetenz, Erdbauwerke, unter Berücksichtigung der jeweiligen Erfordernisse an das Bauwerk, herzustellen. Dabei lernen sie, Erd- und Verdichtungsarbeiten durchzuführen und hierfür die erforderlichen Baumaschinen auszuwählen (LF 8).
Herstellung von Gleisinfrastruktur
Das Fach Herstellung von Gleisinfrastruktur bündelt die Lernfelder, die Kompetenzen im Bereich der Gleisbauarbeiten fördern. Hier geht es vor allem um Kompetenzen im Bereich der Gleisbögenerstellung und der Weichenmontage und –einmessung.
Im ersten Ausbildungsjahr lernen die Schülerinnen und Schüler unter Beachtung der unterschiedlichen Mauerverbände, einschalige gemauerte Baukörper herzustellen und diese gegen Feuchtigkeit abzudichten (LF 3).
Sie lernen Stahlbetonteile abhängig von der Funktion des Bauteils herzustellen. Dafür informieren sie sich im Vorfeld über die Betonausgangsstoffe, Bewehrungen und Schalungen und berücksichtigen darüber hinaus verschiedene Einflussfaktoren auf die Bauteile (LF 4).
Im zweiten Ausbildungsjahr steht im Vordergrund des Kompetenzerwerbs das auftragsbezogene Planen und Bauen von Gleisanlagen, indem die Lernenden zunächst die Herstellung einer Schotterbettung planen, um anschließend die Schwellen sowohl manuell als auch maschinell verlegen zu können. Abschließend lernen sie, die Schienenbefestigungen zusammenzusetzen (LF 10).
Im dritten Ausbildungsjahr erwerben die Lernenden die Kompetenz, Gleisbögen auftragsbezogen und unter Berücksichtigung der Vermarkungs- und Trassenpläne herzustellen und dabei wirkende Kräfte und Mindest- und Höchstwerte der Parameter bei der Einmessung mit einzubeziehen (LF 11).
Die Montagemessungen und die Kenntnis von Funktionen und Bezeichnungen von Weichen gehören zu den Kompetenzen, die die Lernende für die auftragsbezogene Montage und Demontage von Weichen erwerben (LF 12).
Herstellung von Verkehrsflächen und Instandhaltung einer Gleisinfrastruktur
Das Bündelungsfach Herstellung von Verkehrsflächen und Instandhaltung einer Gleisinfrastruktur umfasst die Lernfelder, in denen die Lernenden Kompetenzen erwerben, die sie dazu befähigen, eine vollständige Gleisinfrastruktur zu erschaffen, aber im weiteren Verlauf auch zu warten und instand zu halten und gegebenenfalls instand zu setzen.
Im ersten Ausbildungsjahr informieren sich die Lernenden für die Beschichtung und Bekleidung von Bauteilen über die Beachtung der baulichen Gegebenheiten und bauphysikalischen Einflüsse. Sie wählen sowohl die Materialien als auch die erforderlichen Werkzeuge und Maschinen entsprechend der zu erwartenden Beanspruchungen aus. Darüber hinaus lernen sie den Untergrund zu prüfen und ihn für die Beschichtung und Bekleidung vorzubereiten (LF 6).
Im zweiten Ausbildungsjahr stehen die Wiederherstellung von Verkehrsflächen und der Einbau von Asphalt im Mittelpunkt der angestrebten Kompetenzerweiterungen. Hierbei geht es vor allem um die Auswahl des richtigen Bodenbelags und entsprechende Einfassungen für die zu erwartenden Belastungen. Auch optische Gestaltungsmöglichkeiten sollen hier von den Lernenden berücksichtigt werden (LF 9).
Im dritten Ausbildungsjahr lernen die Schülerinnen und Schüler, Arbeiten an einer festen Fahrbahn unter Beachtung des Schallschutzes durchzuführen. Die Lernenden erweitern ihre Kompetenzen indem sie lernen, Verkehrsflächen auftragsbezogen zu befestigen und einen Bahnübergang herzustellen, wobei sie das Verkehrsaufkommen beachten und die Vorgaben der Verordnungen und Richtlinien berücksichtigen (LF 13).
Die Instandhaltung von Gleisanlagen erfordert von den Lernenden eine vorherige Abgrenzung von Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Im Zusammenhang mit Inspektionsarbeiten erstellen die Schülerinnen und Schüler Soll-Ist-Vergleiche von Gleisanlagen und Gleisabschlüssen und ermitteln so die erforderlichen Maßnahmen zu Instandsetzung und Instandhaltung (LF 14).
Lernfeldübersicht
Lernfeld 1 | Lernfeld 2 | Lernfeld 3 | Lernfeld 4 | Lernfeld 5 | Lernfeld 6 |
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20 Std. Baustellen einrichten |
60 Std. Bauwerke erschließen und gründen |
60 Std. Einschalige Baukörper mauern |
60 Std. Stahlbetonbauteile herstellen |
60 Std. Holzkonstruktionen herstellen |
60 Std. Bauteile beschichten und bekleiden |
Lernfeld 7 | Lernfeld 8 | Lernfeld 9 | Lernfeld 10 |
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40 Std. Baugrund erkunden |
60 Std. Erdbauwerke errichten |
80 Std. Verkehrsflächen im Gleisbereich herstellen |
100 Std. Gleisanlagen neu bauen |
Lernfeld 11 | Lernfeld 12 | Lernfeld 13 | Lernfeld 14 |
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60 Std. Gleisbögen herstellen und einmessen |
80 Std. Weichen montieren und einmessen |
60 Std. Verkehrsflächen befestigen |
80 Std. Gleisanlagen instand halten |