- Das Berufskolleg in NRW
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Fotografin und Fotograf
Der Ausbildungsberuf befindet sich im Neuordnungsverfahren. Die Inkraftsetzung der neuen Ausbildungsregelung ist zum 01.08.2025 vorgesehen.
Am 1. Februar 2011 trat der Lehrplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Zur Unterstützung der Bildungsgangarbeit werden in diesem Angebot
zu diesem Ausbildungsberuf vorgestellt.
Fotografinnen und Fotografen arbeiten als Selbstständige oder Angestellte überwiegend in handwerklichen Betrieben, in Betrieben der Medienbranche, Industriebetrieben, Behörden sowie wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen. Sie konzipieren fotografische Aufnahmen, bereiten diese vor, setzen sie fototechnisch um und arbeiten sie zum Endprodukt aus. Hierbei berücksichtigen sie die Gestaltungsanforderungen und -bedingungen fotografischer Darstellung ebenso wie die technischen Anforderungen und den Verwendungszweck fotografischer Aufnahmen.