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Bildungspläne und Ausbildungsordnungen

Stundentafel ab 01.08.2009, Erlass 08.07.2009 (ABl. NRW. 09/09 S. 465)

PDF-SymbolLehrplan seit 08/2007
Einführungserlass 15.01.2007 (ABl. NRW. 06/07 S. 314)
Heft-Nummer 41077
BASS-Gliederungsnummer 15-33 Nr. 263

Dieser Beruf ist dem Fachbereich Agrarwirtschaft zugeordnet.

Zu den Bildungsplänen für den Fachbereich Agrarwirtschaft

Im Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften bei der Gestaltung der Didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.

Logo Bundesanzeiger Verlag Ausbildungsordnung vom 17. Mai 2005 (BGBl. I Nr. 30 S. 1 444 ff.), Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln

Änderung in Kapitel 3.1

Stundentafel ab 1. August 2009

  Unterrichtsstunden
  1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Summe
I. Berufsbezogener Lernbereich
Arbeits- und Betriebsorganisation 20 - 60¹ 80 40 140 - 180
Marketing 0 - 40¹ 40 60 100 - 140
Agrartechnik 40 - 80¹ 80 120 240 - 280
Pflanzenproduktion 100 - 140¹ 80 60 240 - 280
Fremdsprachliche Kommunikation 0 - 40 0 - 40 0 - 40 40 - 80
Wirtschafts- und Betriebslehre 40¹ 40 40 120
Summe: 320 - 360 320 - 360 320 - 360 1 000 - 1 040
II. Differenzierungsbereich
  Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend.
III. Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend.
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre

Änderung in Kapitel 2.2

Leistungen in Datenverarbeitung werden im Rahmen der Umsetzung der Lernfelder erbracht und fließen dort in die Bewertung ein.

Leistungen in den Fächern Wirtschafts- und Betriebslehre und Fremdsprachliche Kommunikation werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet.

Änderung in Kapitel 3.3.2

Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre

Grundlage für den Unterricht im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung und fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung.

Der Lehrplan berücksichtigt die "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung), die einen Umfang von 40 Unterrichtsstunden abdecken. Darüber hinaus sind weitere Handlungsbezüge enthalten, die bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40 Unterrichtsstunden, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 Unterrichtsstunden sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Umfang von 100 Unterrichtsstunden zu realisieren sind.

Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. Handreichung "Didaktische Jahresplanung", Kapitel 2.2). Dabei ist der für die Zwischen- und Abschlussprüfung bzw. Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2.


1)In die Lernfelder sind auf der Grundlage der "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der KMK vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung) insgesamt 40 Unterrichtsstunden Wirtschafts- und Betriebslehre integriert.
Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, aus welchen Lernfeldern und somit aus welchen Bündelungsfächern der vorgesehene Stundenanteil im ersten Ausbildungsjahr entnommen wird.

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