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Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste und Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste
Das Neuordnungsverfahren für diesen Ausbildungsberuf ist angestrebt.
Am 1. August 2007 trat der Lehrplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Zur Unterstützung der Bildungsgangarbeit werden in diesem Angebot
zu diesem Ausbildungsberuf vorgestellt.
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste sind im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft tätig, zum Beispiel in Archiven, Bibliotheken, Informations- und Dokumentationsstellen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Sie üben Tätigkeiten in den Arbeitsbereichen der Beschaffung, Erschließung, Vermittlung und Bereitstellung von Medien, Informationen und Daten sowie bei der Beratung und Betreuung von Kundinnen und Kunden sowie Nutzerinen und Nutzern aus.
Die Ausübung des Berufes erfordert neben einem kompetenten Verwaltungshandeln betriebswirtschaftliche Qualifikationen sowie fachrichtungsspezifisches Wissen. Dies ist für die Qualität und die Stellung der Medien- und Informationsdienste am Markt entscheidend.
Ein prägendes Merkmal der Ausübung des Berufes der "Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste" liegt in ihrer Mittlerfunktion in der "Informationsgesellschaft", die sorgfältigen und verantwortungsbewußten Umgang mit Medien und Informationen erfordert. Die Grundlage hierfür bildet die sichere Handhabung und Nutzung technologischer sowie organisatorischer Hilfsmittel.
Wesentliche Bedeutung kommt der Aneignung fachspezifischen Grundlagenwissens zu. Fachsprachen und Grundlagenwissen werden während der gesamten Ausbildungsdauer lernfeldübergreifend vermittelt. Der Struktur des Ausbildungsganges entsprechend erfolgt insbesondere im dritten Ausbildungsjahr die Vermittlung spezieller Fertigkeiten und Kenntnisse.