Lernfelder und Bündelungsfächer
Beschreibung der Bündelungsfächer
Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- und Geschäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Die Lernfeldübersicht zeigt die Zuordnung der Lernfelder zu den Bündelungsfächern.
Labortechnik
Das Fach Labortechnik beschreibt das Arbeiten mit Stoffen oder Stoffsystemen im Labor. Um Struktur und Eigenschaften von Stoffen untersuchen zu können (LF 3), müssen diese erst aus biologischen Stoffsystemen herausgetrennt werden (LF 2). Die Schülerinnen und Schüler wählen dazu die geeigneten Trennverfahren aus und legen die Arbeitsschritte fest.
Zur Herstellung von Stoffgemischen (LF 1) bestimmen sie die geeigneten Laborgeräte, stellen die Reaktionsgleichungen auf und berechnen die Massenverhältnisse. Sie nutzen dabei verschiedene Informationsquellen und protokollieren die Versuchsergebnisse.
Biochemische Analytik und Diagnostik
Im Fach Biochemische Analytik und Diagnostik steht die Isolierung, Trennung und Aufbereitung von Substanzen oder Substanzgemischen aus biologischem Material (LF 6) und die Gewinnung und Identifizierung von biologischem Material (LF 12) im Mittelpunkt.
Für diese Themen müssen die Schülerinnen und Schüler die dafür benötigten Analyseverfahren Chromatografie und Fotometrie (LF 4), Elektrophorese, Blotting oder Dialyse nutzen. Sie bestimmen Krankheitserreger serologisch und identifizieren Parasiten. Sie protokollieren die Analyseergebnisse und werten sie statistisch aus.
Biotechnologische Verfahren
Das Fach Biotechnologische Verfahren hat als Schwerpunkt das Arbeiten mit Mikroorganismen, Zellen und Zellkulturen. Die Schülerinnen und Schüler müssen den Aufbau von Mikroorganismen und Zellen kennen. Sie müssen sie isolieren, vermehren und sachgerecht entsorgen können (LF 5). Steriles Arbeiten ist dafür besonders wichtig.
Aus prokaryontischen und eukaryontischen Zellen müssen Kulturen angelegt werden. Die Schülerinnen und Schüler untersuchen diese Kulturen, führen Fermentationen durch und arbeiten die Fermentationsprodukte auf (LF 11).
Im Lernfeld 13 arbeiten die Schülerinnen und Schüler molekularbiologisch und gentechnologisch. Sie müssen dazu das Gentechnikgesetz kennen. Sie isolieren Erbgut, schneiden dieses mit Enzymen, verändern es und führen Transformationen durch. Sie analysieren Erbgut und wenden die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) im Labor an.
Sie arbeiten dabei nach Originalliteratur und kennen die Bedeutung gentechnischer Verfahren.
Wirkstoffprüfung
Das Fach Wirkstoffprüfung hat das Testen von pharmakologischen und phytomedizinischen Wirkstoffen an Geweben, Organen und Organsystemen von Tieren und Pflanzen zum Unterrichtsgegenstand.
Tiere müssen dazu tierschutzgerecht versorgt und Versuche an Tieren gemäß dem Tierschutzgesetz durchgeführt werden (LF 7). Bei pharmakologischen und toxikologischen Versuchen sind die Bestimmungen der GLP (Gute Laborpraxis) zu berücksichtigen (LF 10).
Für Versuche an Pflanzen müssen Sprosspflanzen vermehrt, Pflanzenschädlinge und –krankheitserreger systematisch eingruppiert und Schäden an Pflanzen festgestellt werden (LF 9).
Die Schülerinnen und Schüler müssen die Gewebe den Tieren und Pflanzen für die Untersuchungen entnehmen, schneiden und färben können. Sie müssen in der Lage sein, Gewebe und Blutbestandteile zu identifizieren (LF 8).
Lernfeldübersicht
Lernfeld 1 | Lernfeld 2 | Lernfeld 3 | Lernfeld 4 | Lernfeld 5 |
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80 Std. Vereinigen von Stoffen |
80 Std. Trennen von Stoffsystemen |
40 Std. Struktur und Eigenschaften von Stoffen untersuchen |
40 Std. Stoffe fotometrisch und chromatografisch untersuchen |
80 Std. Mikrobiologische und zellkulturtechnische Arbeiten durchführen |
Lernfeld 6 | Lernfeld 7 | Lernfeld 8 |
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100 Std. Biochemische und molekularbiologische Arbeiten durchführen |
120 Std. Zoologische und pharmakologische Arbeiten durchführen |
60 Std. Hämatologische und histologische Arbeiten durchführen |
Lernfeld 9 | Lernfeld 10 | Lernfeld 11 | Lernfeld 12 | Lernfeld 13 |
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80 Std. Botanische und phytomedizinische Arbeiten durchführen |
100 Std. Pharmakologische, toxikologische und pharmakokinetische Arbeiten durchführen |
100 Std. Mikrobiologische, biotechnologische und zellkulturtechnische Arbeiten durchführen |
60 Std. Immunologische, biochemische und diagnostische Arbeiten durchführen |
80 Std. Molekularbiologische Arbeiten durchführen |