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Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter,
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter

Am 16. Januar 2019 trat der Bildungsplan für diese Ausbildungsberufe in Kraft.

Kernstück des Bildungsplans ist der Rahmenlehrplan, der in allen Bundesländern verbindlich und mit der Ausbildungsordnung abgestimmt ist.

In Ergänzung des Berufsbildes sind laut Teil IV des Rahmenlehrplans folgende Aspekte im Rahmen des Berufsschulunterrichts bedeutsam: "Die Fachangestellten übernehmen rechtsanwendende, organisatorische und kaufmännische Aufgaben. Sie bereiten Schriftsätze und Akten vor, planen und überwachen Termine und berechnen Fristen sowie Gebühren. Sie erfassen komplexe rechtliche Zusammenhänge. Dazu gehört der sichere Umgang mit Rechtsvorschriften. Sie überblicken den Geschäfts- und Arbeitsprozess und können die Auswirkungen ihrer Tätigkeit beurteilen. Sorgfalt, Verschwiegenheit und Verantwortungsbewusstsein sind wichtige Grundlagen für die Ausübung des Berufes. Die Fachangestellten sind in der Lage, die genannten Aufgaben dienstleistungsorientiert auszuführen. Dabei machen sie sich die Wirkung der eigenen Persönlichkeit bewusst. Sie entwickeln Empathie und Toleranz sowie Verständnis für soziokulturelle Unterschiede." Der entsprechende Kompetenzerwerb sowie der Erwerb der Fremdsprachenkompetenz und die Nutzung von Informations- und Kommunikationssystemen sind integrativer Bestandteil aller Lernfelder.

Die Lernfelder 1 bis 7 sind für die vier Berufe identisch, sodass für das 1. und teilweise für das 2. Ausbildungsjahr eine gemeinsame Beschulung der vier Berufe vorgesehen ist.

Im Kontext

Dieser Beruf ist dem Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung).