Erasmus+ Berufsbildung ab 2021
Erasmus+ ist ein Programm der Europäischen Union, das Lernen und Arbeiten in Europa und damit den Erwerb internationaler Kompetenzen fördert. Im Juni 2019 wurde mit mehr als zehn Millionen teilnehmenden Menschen an Erasmus+ und dessen Vorgängerprogrammen ein Meilenstein erreicht.
Großbritannien ist seit 2021 über AusbildungWeltweit förderfähig und nicht mehr über Erasmus+ (das Vereinigte Königreich nimmt nicht an der neuen Programmgeneration 2021-2027 von Erasmus+ teil. Alle Projekte der alten Programmgeneration (2014-2020) können regulär bis zum Ende ihrer Laufzeit durchgeführt werden, d.h. bis längstens 31.5.2023).
Für die neue Erasmus-Programmperiode 2021 - 2027 hat die EU-Kommission den Zugang zum Programm in der Leitaktion 1 (Mobilität) mittels einer Akkreditierung von Einrichtungen neu gestaltet.
Es werden Institutionen anstelle von Projekten gefördert.
Die Akkreditierung vereinfacht das Verfahren und ermöglicht den Berufskollegs, für berufliche Lernaufenthalte in Europa zukünftig einmal jährlich vereinfacht Mittel abzurufen zu können. Zudem werden ab 2021 neben europäischen Projekten in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung nun auch solche in den Beruflichen Gymnasien, den Berufsfachschulen und den Fachoberschulen möglich.
Frühere Erfahrungen im Rahmen von Erasmus+ (2014 - 2020) sind keine Voraussetzung für einen Antrag. Akkreditierte Erasmus-Einrichtungen erhalten vereinfachten Zugang zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Leitaktion 1 des künftigen Programms (2021 - 2027).
Berufskollegs können sich bei der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufliche Bildung (NABIBB) detailliert und aktuell informieren, um auch weiter am europäischen Austausch aktiv teilnehmen zu können.
Kern des Antrags auf Akkreditierung ist der Erasmus-Plan, in dem die Berufskollegs ihr europäisches und internationales Profil sowie die strategische Einbindung von Mobilitätsaktivitäten in die Entwicklung Ihrer Einrichtung beschreiben.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Plans könnte die Beschreibung der Aktivitäten von Berufskollegs sein, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern die Zusatzqualifikation "Internationale Berufliche Mobilität" (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 03.04.2017 – 311-1.25.05 "Zertifizierung der Berufskollegs für ihre Aktivitäten zur 'Internationalen Zusammenarbeit in der europäischen Berufsbildung'") anzubieten. Informationen zur Zertifizierung wie auch zum "Qualitätsrahmen und Leitfaden für Berufskollegs zur Durchführung von Lernaufenthalten und Praktika im Ausland" finden Sie in diesem Angebot.
Die fünf EU-Geschäftsstellen des Landes NRW unterstützen gerne bei Akkreditierungsanträgen der Berufskollegs.
AusbildungWeltweit
AusbildungWeltweit (AWW) ist ein Förderprogramm des BMBF für mehr internationale Mobilität in der Berufsausbildung. Es dient seit dem Sommer 2017 in Ergänzung von ERASMUS+ der Förderung von Auslandsaufenthalten in der Berufsbildung in Ländern, die nicht durch ERASMUS+ abgedeckt sind. AWW unterstützt somit das Ziel der Bundesregierung, die Anzahl der Auszubildenden mit Auslandserfahrung deutlich zu erhöhen.
Die Auslandsaufenthalte müssen betrieblich bzw. praxisorientiert ausgerichtet sein. Hauptsächlich schulisch/unterrichtsbasierte Aufenthalte werden nicht gefördert.
Gefördert werden Auslandsaufenthalte (3 Wochen bis 3 Monate) zu Lernzwecken von Auszubildenden in der beruflichen Erstausbildung nach BBIG/HWO oder einer anderen bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsausbildung. Dazu gehören auch bestimmte vollzeitschulische Bildungsgänge. Die fünf EU-Geschäftsstellen des Landes NRW beraten gerne bei der Antragstellung.
AusbildungWeltweit richtet sich nicht an Personen in beruflicher Weiterbildung oder in Studiengängen an Hochschulen.
Förderfähig sind zudem Auslandsaufenthalte von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung (2 Tage bis 2 Wochen) zum Zweck des Lernens.
Ferner sind vorbereitende Besuche von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung wie auch schulischem Bildungspersonal zur Vorbereitung der Auslandsaufenthalte von Personen in den genannten beruflichen Erstausbildungen bis zu einer Woche förderfähig.
Antragsberechtigt sind ab 2020 neben juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts auch Ausbildungsbetriebe und Berufskollegs (auch als nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts). Die Genehmigung erfolgt für Berufskollegs durch die Bezirksregierung.
Es handelt sich bei den Zuschüssen um eine Festbetragsfinanzierung für einen Bewilligungszeitraum von bis zu 12 Monaten zu folgenden Kostenarten: Fahrt, Aufenthalt, Organisation der Mobilität, Vor- und Nachbereitung, auslandsbedingte Mehrkosten für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit besonderem Förderbedarf.
Großbritannien ist seit 2021 über AusbildungWeltweit förderfähig und nicht mehr über Erasmus+ (Das Vereinigte Königreich nimmt nicht an der neuen Programmgeneration 2021 - 2027 von Erasmus+ teil.