Am 21. Oktober 2021 trat der Lehrplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Fluggerätmechanikerinnen und Fluggerätmechaniker arbeiten in Luftfahrzeug-Herstellungsbetrieben, in der Wartung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen sowie in Zulieferbetrieben für Geräte und Systeme der Luftfahrttechnik. Zu ihren Aufgaben gehören die Fertigung und Instandhaltung von Luftfahrzeugstrukturen, die Ausrüstung von Luftfahrzeugen mit mechanischen, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Systemen sowie Montagetätigkeiten an aerodynamischen Baugruppen. Des Weiteren arbeiten Fluggerätmechanikerinnen und Fluggerätmechaniker an Antriebs- und Energieversorgungsanlagen des Luftfahrzeuges. Einsatzgebiete sind Fertigungsanlagen von Fluggeräten und Antriebssystemen, Fachwerkstätten und die Wartung und Instandsetzung sowohl in der Line- als auch der Base-Maintenance. Im Aufgabenbereich der Fertigung und Instandhaltung planen und überwachen sie Abläufe unter Berücksichtigung betriebsinterner und luftfahrtbehördlicher Anforderungen und Vorgaben.
Die Lernfelder des Rahmenlehrplans orientieren sich an den beruflichen Arbeits- und betrieblichen Geschäftsprozessen. Deshalb erhalten das kundenorientierte Berufshandeln und die Auftragsabwicklung einen besonderen Stellenwert und sind bei der Umsetzung der Lernfelder in Lernsituationen besonders zu berücksichtigen.
Berufliches Handeln in einem Luftfahrtberuf (Elektronik und Mechanik) unterliegt in weiten Teilen den Vorschriften der nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden für die Luftsicherheit (Luftfahrt-Bundesamt - LBA bzw. Europäische Agentur für Flugsicherheit - EASA). In dem vorliegenden Rahmenlehrplan (wie auch im Ausbildungsrahmenplan) sind die Anforderungen der EASA verankert, ohne dass das lernfeldtheoretische Konzept beeinträchtigt wird. Mathematische und naturwissenschaftliche Inhalte sowie sicherheitstechnische, ökonomische, betriebswirtschaftliche und ökologische Aspekte sind in den Lernfeldern integrativ zu vermitteln.
Die Lernfelder 1 bis 4 sind für Fluggerätmechanikerinnen und Fluggerätmechaniker sowie für Fluggerätelektronikerinnen und Fluggerätelektroniker identisch, sodass eine gemeinsame Beschulung im 1. Ausbildungsjahr erfolgen kann.
Bildungsplan zum Download
Im Kontext
Luftfahrttechnisches Personal muss für Freigaben von Luftfahrzeugen über eine in EU-Verordnung Nr. 1321/2014 geregelte Lizenz verfügen. Die Europäische Kommission hat zuletzt am 22.05.2023 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/989 Aktualisierungen an den inhaltlichen Anforderungen in Teil-66 vorgenommen, die EU-weit am 12.06.2024 in Kraft getreten sind.
Damit das in Deutschland ausgebildete luftfahrttechnische Personal keine gesonderten Prüfungen zusätzlich zur dualen Ausbildung ablegen muss, soll sichergestellt werden, dass die Inhalte gemäß o. g. Verordnung während der Ausbildung vermittelt werden und sich entsprechend in den deutschen Ordnungsmitteln wiederfinden. Daher sind im KMK-Rahmenlehrplan die berufsbezogenen Vorbemerkungen sowie die Inhalte der Lernfelder hinsichtlich der Regelung zur Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Aspekte zu Nachhaltigkeit und der digitalisierten Arbeitswelt angepasst worden.
Den aktualisierten Rahmenlehrplan (Beschluss vom 25. April 2013 i. d. F. vom 22. März 2024) finden Sie auf der Seite Unterrichtsmaterialien.
Dieser Beruf ist dem Fachbereich Technik/Naturwissenschaften zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften).