Beschreibung der Bildungsgänge
Ziel: Berufliche Orientierung und Erster Schulabschluss
Die Schülerinnen und Schüler werden bei ihrer beruflichen Orientierung unterstützt und erwerben berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auf eine betriebliche Ausbildung oder die unmittelbare Erwerbstätigkeit vorbereiten. In der einjährigen Ausbildungsvorbereitung können sie ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt oder dem Arbeitsmarkt verbessern. Darüber hinaus ist der Erwerb des Ersten Schulabschlusses möglich.
Voraussetzungen
In die Ausbildungsvorbereitung wird aufgenommen, wer
- sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten will
- die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I erfüllt hat
- sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befindet
- keinen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II besucht.
Unterricht
Die Ausbildungsvorbereitung dauert ein Jahr.
Stichwort: Schulpflicht
Die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I dauert grundsätzlich zehn Jahre. In Ausnahmefällen kann die Ausbildungsvorbereitung anstelle des 10. Vollzeitschuljahres besucht werden (§ 37 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz).
In der Teilzeitform finden an zwei Tagen in der Woche 12 bis 14 Stunden Unterricht im Berufskolleg statt. An den übrigen drei Tagen nehmen die Schülerinnen und Schüler an Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung teil oder befinden sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
In der Vollzeitform beträgt der Unterricht, je nach Umfang des schulisch begleiteten Praktikums, 12 bis 36 Unterrichtsstunden in der Woche. Es ist vorteilhaft, wenn sich die Jugendlichen bereits im Voraus um einen Praktikumsplatz bemühen.
Ausbildungsvorbereitung Teilzeit
Zwei Tage (12 - 14 Stunden Unterricht) | Drei Tage (Praxis) |
---|---|
Berufskolleg | Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Orientierung |
Berufskolleg | Arbeit in einem Betrieb als Schülerpraktikantin/Schülerpraktikant |
Abschlüsse
- Abschlusszeugnis; zugleich ist die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt
- Möglichkeit des Erwerbs des Ersten Schulabschlusses
Anschlussmöglichkeiten
- Einjährige Berufsfachschule (Ziel: Erweiterter Erster Schulabschluss)
- Zweijährige Berufsfachschule (Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht und Erwerb der Fachoberschulreife)
- Duale Berufsausbildung