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Schuhfertigerin und Schuhfertiger

Es gibt keinen eigenen Bildungsplan in Nordrhein-Westfalen.

Im Kontext

Dieser Beruf ist dem Fachbereich Technik/Naturwissenschaften zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften).

Es war erforderlich den Landeslehrplan zum 01.08.2017 auslaufend außer Kraft zu setzen, da zum 03.02.2017 ein neuer Rahmenlehrplan in Kraft gesetzt wurde. Ein neuer Landesbildungsplan ist entbehrlich, da der Beruf länderübergreifend in Rheinland-Pfalz beschult wird.

Es war erforderlich den Landeslehrplan zum 01.08.2017 auslaufend außer Kraft zu setzten, da zum 03.02.2017 ein neuer Rahmenlehrplan in Kraft gesetzt wurde. Ein neuer Landesbildungsplan ist entbehrlich, da der Beruf länderübergreifend in Rheinland-Pfalz beschult wird.