vormals Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/Orthopädiemechaniker und Bandagist
Am 10. Dezember 2021 trat der Lehrplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Zielsetzung der beruflichen Bemühungen ist die Versorgung orthopädisch erkrankter oder körperlich behinderter Menschen mit orthopädietechnischen Hilfsmitteln. Dabei steht der Mensch im Mittelpunkt des beruflichen Handelns.
Um eine individuelle Beratung fachkompetent durchzuführen, sind umfassende medizinische und orthopädietechnische Kenntnisse Voraussetzung. Dabei ist immer die Würde der Patientin und des Patienten sowie die jeweilige besondere physische und psychische Situation zu beachten. Daraus resultiert ein besonders sensibler Umgang mit Patientendaten, welcher in allen Lernfeldern integrativ vermittelt wird. Eine Herausforderung ist die optimale Versorgung innerhalb der Grenzen der Sozialgesetzgebung.
Bei der unterrichtlichen Umsetzung des Rahmenlehrplanes ist zu berücksichtigen, dass die große Vielfalt orthopädischer Erkrankungen, Versorgungskonzepte und Hilfsmittel eine Auswahl und Beschränkung im Unterricht erfordert. Häufigkeit und Relevanz der Versorgungen in der Praxis sollten Maßstab für die exemplarische Erstellung von Lernsituationen sein.
Bildungsplan zum Download
Im Kontext
Dieser Beruf ist dem Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales).
Im Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften bei der Gestaltung der didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.