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Metallbildnerin und Metallbildner

Am 16. Januar 2019 trat der Bildungsplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.

Metallbildnerinnen und Metallbildner arbeiten in Metallwerkstätten sowie - je nach Fachrichtung - in Betrieben der Herstellung und Gestaltung metallischer Gebrauchs- und Ziergegenstände, Metalldrückereien oder kunsthandwerklichen Betrieben und Kunstgießereien.

Graveurinnen und Graveure sowie Metallbildnerin und Metallbildner werden in der Regel gemeinsam beschult. Dem Ausbildungsberuf entsprechend können unterschiedliche Unterrichtsschwerpunkte gesetzt werden. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt eine Differenzierung der Ausbildungsberufe "Graveurin und Graveur" sowie "Metallbildnerin und Metallbildner".

Im Berufsschulunterricht wird die Differenzierung der drei Fachrichtungen im Beruf der Metallbildnerin und des Metallbildners mithilfe von berufsspezifischen Aufgabenstellungen in den Lernsituationen umgesetzt. Die Lernfelder 1 bis 4 im ersten Ausbildungsjahr entsprechen den Lernfeldern 1 bis 4 der Rahmenlehrpläne für die handwerklichen Metallberufe und für die industriellen Metallberufe. Eine gemeinsame Beschulung ist im ersten Ausbildungsjahr möglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Schwerpunkt der Ausbildung zur Graveurin und zum Graveur sowie zur Metallbildnerin und zum Metallbildner in der Vermittlung von gestalterischen Prozessen liegt. Diese sind daher im ersten Ausbildungsjahr bei der Ausgestaltung der Lernsituationen mit einzubeziehen.

Im Kontext

Dieser Beruf ist dem Fachbereich Gestaltung zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Gestaltung).

m Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften bei der Gestaltung der didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.