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Feinoptikerin und Feinoptiker

Es gibt keinen eigenen Bildungsplan in Nordrhein-Westfalen.

Es war erforderlich den Lehrplan zur Erprobung zum 01.08.2024 auslaufend außer Kraft zu setzten, da ein neuer Rahmenlehrplan in Kraft gesetzt wurde. Ein neuer Landesbildungsplan ist entbehrlich, da der Beruf länderübergreifend beschult wird.

Im Kontext

Dieser Beruf ist dem Fachbereich Technik/Naturwissenschaften zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften).