Pauschale Anrechnung von hochschulischen Qualifikationen
Für den Einstieg in einen Fachschulbildungsgang wird die Möglichkeit geschaffen, hochschulisch erworbene Qualifikationen anerkennen zu lassen und somit eine mehrfache Leistungsprüfung zu vermeiden sowie Weiterbildungszeiten zu verkürzen.
Die Anrechnungsmöglichkeit besteht für in affinen und bedingt affinen Studiengängen erworbene Kompetenzen und erfolgt in den Fachrichtungen Betriebswirtschaft, Elektrotechnik, Heilerziehungspflege, Maschinenbautechnik und Sozialpädagogik durch eine pauschale Anrechnung der hochschulischen Qualifikationen auf den Besuch eines Fachschulbildungsgangs.
KMK-Rahmenvereinbarungen für die Anlage E und weitere Vorgaben
Empfehlung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Konferenz der Kultusminister der Länder und der Hochschulrektorenkonferenz an die Hochschulen zur Vergabe von Leistungspunkten in der beruflichen Fortbildung und Anrechnung auf ein Hochschulstudium