Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führen
Bildungspläne des berufsbezogenen Bereichs
Die Stufe 1 (von 2) der Qualifizierung nach Qualifikationshandbuch (QHB) wird mit der erfolgreichen Ausbildung Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger anerkannt. (s. S. 19)