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Logo Fachoberschule Informationen zum Schulversuch FOS Polizei

Der zur Erprobung vorgesehene zweijährige Bildungsgang (Fachoberschule Klasse 11/12 S) vermittelt neben der Fachhochschulreife, die zum Fachhochschulstudium in sämtlichen Fachbereichen berechtigt, auch spezifische berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Verwaltung. Die Schülerinnen und Schüler werden dadurch gezielt für den Einstieg in die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes qualifiziert. Sofern sie sich nach erfolgreichem Abschluss des Bildungsgangs gegen die Laufbahn im Polizeivollzugsdienst entscheiden sollten, sind sie auch gut auf eine Ausbildung bzw. ein Studium in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung vorbereitet.

Für die Aufnahme in die Fachoberschule (FOS 11) ist stets ein Jahrespraktikumsplatz erforderlich. Im Schulversuch FOS Polizei ist die Aufnahme des Bildungsgangs lediglich in Kombination mit einem nachgewiesenen Praktikumsplatz bei der Polizei Nordrhein-Westfalen möglich. Hierfür ist der mittlere Schulabschluss bzw. die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nachzuweisen; zudem darf das Höchstalter von 35 Jahren nicht überschritten werden. Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt im Rahmen eines von der Polizei durchgeführten Auswahlverfahrens, das bereits alle Bestandteile für eine spätere Aufnahme in die Laufbahn als Anwärterin bzw. als Anwärter im gehobenen Polizeivollzugsdienst umfasst (Prüfung der charakterlichen Eignung und medizinische Auswahluntersuchung).

Weitere Informationen

Aktuell bieten diese 11 Berufkollegs den Bildugsgang an:

Regierungsbezirk Arnsberg:

Regierungsbezirk Detmold:

Regierungsbezirk Düsseldorf:

Regierungsbezirk Köln:

Regierungsbezirk Münster:

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