Bildungspläne, Lehrpläne und Richtlinien
Die Lehrpläne enthalten verbindliche Hinweise zur inhaltlichen und formalen Ausgestaltung der einzelnen Fächer und der Prüfungen. Dabei werden bestimmte Themenkreise/Themenbereiche für die einzelnen Jahrgangsstufen grundsätzlich vorgeschrieben, andere stehen gemäß Profil der Schule und des Bildungsganges sowie des fachlichen Schwerpunktes zur Auswahl bzw. können noch ergänzt werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Bildungsgangkonferenz. Sie entscheidet auch über eine dem schulischen Profil entsprechende Verschiebung von Unterrichtsinhalten zwischen den einzelnen Jahrgangsstufen. Davon sind die schriftlichen Prüfungsfächer ausgenommen.
Die Lehrpläne enthalten zusätzlich nach Halbjahren bzw. Schuljahren geordnete Unterrichtssequenzen für die Klassen 12 und 13, jeweils für eine oder zwei exemplarisch ausgewählte Fachrichtungen bzw. fachlichen Schwerpunkte, die als Beispiele für die Ausgestaltung des Unterrichts herangezogen werden können.
Runderlass vom 24.03.2023, Az.: 312–71.06 03.05–000002 (n. v.), zu Nachrangigkeit der Richtlinie in Teilen für die Bildungsgänge der Fachoberschule, Klassen 11, 12 und 13 (APO-BK Anlage C 3 und D 29) für die Fachbereiche Gesundheit und Soziales, Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gestaltung: Die Bestimmungen der APO-BK sowie die in den neuen kompetenzorientierten Bildungsplänen Anlage C 3 APO-BK getroffenen Regelungen u. a. zur Stundentafel sind vorrangig gegenüber der Richtlinie Heft 40001/2011 anzuwenden. Entgegenstehende Aussagen finden keine Anwendung.
Richtlinie für die Bildungsgänge der Fachoberschule, Klassen 11, 12 und 13, Heft-Nr. 40001/2011 (APO-BK Anlage C 3 und D 29)