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Logo Berufliches Gymnasium (Anlage D)Stundentafeln nach Anlage D 23 APO-BK

Fachbereich: Technik
Fachlicher Schwerpunkt: Chemietechnik
Bildungsgang: Allgemeine Hochschulreife (Chemie, Chemietechnik) (Anlage D 23)

 11.111.212.112.213.113.2
Berufsbezogener Lernbereich
Chemietechnik 5 5 5 5 5 5
Chemie 5 5 5 5 5 5
Mathematik 3 3 3 3 3 3
Informatik 2 2 - - - -
Wirtschaftslehre - - 2 2 2 2
Englisch 3 3 3 3 3 3
Zweite Fremdsprache1 3 3 3 3 3 3
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch 3 3 3 3 3 3
Gesellschaftslehre mit Geschichte 2 2 2 2 2 2
Religionslehre2 2 2 2 2 2 2
Sport 2 2 2 2 2 2
Differenzierungsbereich
Wahlfach 2 2 2 2 2 2
Wochenstunden3323232323232

Anmerkungen

I. Zweite Fremdsprache

Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtung zur Belegung einer zweiten Fremdsprache erfüllt haben, werden die für die zweite Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem Differenzierungsbereich zugewiesen.

II. Übersicht über die Prüfungsfächer zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife mit beruflichen Qualifikationen

Abiturprüfung
1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Chemie
2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Chemietechnik4
3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Englisch
4. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Wirtschaftslehre


1) Handelt es sich bei der zweiten Fremdsprache um eine neu einsetzende Fremdsprache, ist diese mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstunden in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu unterrichten.
2) Nehmen Schülerinnen oder Schüler nicht am Unterricht im Fach Religionslehre teil, so erhalten sie gemäß dem Angebot der Schule Unterricht in einem Fach, das dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet ist und eine dem berufsübergreifenden Lernbereich entsprechende Aufgabenstellung abdeckt.
3) Schülerinnen und Schüler, die nach der Jahrgangsstufe  9 vom Gymnasium (= 163 Gesamtwochenstunden in der Sekundarstufe I) in das Berufliche Gymnasium wechseln, haben im Beruflichen Gymnasium insgesamt mindestens 102 Gesamtwochenstunden Pflichtunterricht.
4) Auf dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Anlage D 41, Seite 1) ist folgender Spiegelstrich aufzunehmen: "Schulversuch des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß der Vereinbarung zur Durchführung von Schulversuchen und der gegenseitigen Anerkennung der entsprechenden Abschlüsse (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Februar 1990 in der jeweils gültigen Fassung)".

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