Beschreibung der Bildungsgänge
- Berufsabschluss und allgemeine Hochschulreife
- Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und allgemeine Hochschulreife
Ziel: Berufsabschluss und allgemeine Hochschulreife
Allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zum Studium an allen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.
Schülerinnen und Schüler erlernen in vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht und können gleichzeitig die allgemeine Hochschulreife erwerben. Dies gelingt durch einen Unterricht, in dem Praxisphasen mit dem theoretischen Unterricht eng verzahnt werden.
Mit der Doppelqualifizierung stehen den Absolventinnen und Absolventen viele Wege offen: Das Abitur berechtigt zum Studium an allen Hochschulen. Die Berufsabschlüsse nach Landesrecht, wie z. B. Staatlich geprüfte technische oder kaufmännische Assistentinnen und Assistenten oder Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher bieten interessante berufliche Perspektiven.
Voraussetzung
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Unterricht
Die Bildungsgänge für Assistentinnen und Assistenten dauern 3 ¼ Jahre.
Der Unterricht in Beruflichen Gymnasien ist ab der Jahrgangsstufe 12 in Grund- und Leistungskurse gegliedert. Die Fächer der Stundentafel sind nach Aufgabenfeldern geordnet: sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch sowie Religionslehre und Sport oder Sport/Gesundheitsförderung, die keinem Aufgabenfeld zugeordnet sind.
Was sind Profilfächer?
Eines der beiden Leistungskursfächer ist immer ein Profil bildendes Fach, z. B.:
- bei Staatlich geprüften gestaltungstechnischen Assistentinnen und Assistenten das Fach Gestaltungstechnik.
- bei Staatlich geprüften bautechnischen Assistentinnen und Assistenten das Fach Bautechnik.
Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profil bildenden Fächer sowie in der Regel Mathematik, Naturwissenschaft, Englisch, die zweite Fremdsprache, Informatik und Wirtschaftslehre unterrichtet. Diese Fächer bereiten gezielt auf ein entsprechendes Studium vor.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch, Religionslehre, Sport und Gesellschaftslehre mit Geschichte. Im Differenzierungsbereich können die Schulen individuelle und regionale Schwerpunkte setzen.
In der Jahrgangsstufe 12 wird ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen durchgeführt.
Am Ende der Jahrgangsstufe 13 sind die Abiturprüfung und der erste Teil der Berufsabschlussprüfung abzulegen. Der zweite Teil der Berufsabschlussprüfung zu Staatlich geprüften Assistentinnen und Assistenten erfolgt nach einem schulisch begleiteten zwölfwöchigen Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 14.
Die Erzieherinnen und Erzieher absolvieren nach der Abiturprüfung und dem ersten Teil der Berufsabschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 14 ein zwölfmonatiges Berufspraktikum, das mit dem zweiten Teil der Berufsabschlussprüfung endet.
Besonderheiten
- Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Berufskolleg erworben haben, können unter Beibehaltung des Fachbereichs/des fachlichen Schwerpunkts unmittelbar in die Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden. Sie müssen dabei Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen.
- Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, aber in einen anderen Fachbereich/fachlichen Schwerpunkt wechseln möchten, können in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.
- Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, aber nicht über die notwendigen Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache verfügen, können ebenfalls in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.
- Wer den Bildungsgang nach der Jahrgangstufe 11, 12 oder 13 verlässt, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife zuerkannt bekommen.
Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Berufsabschluss nach Landesrecht
Anschlussmöglichkeiten
- Studium an allen Hochschulen
- Einstieg in die Berufstätigkeit
Diese Berufsabschlüsse können erworben werden:
Fachbereich Gestaltung
- Staatlich geprüfte gestaltungstechnische Assistentin/Staatlich geprüfter gestaltungstechnischer Assistent
Fachbereich Gesundheit und Soziales
- Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher (vier Jahre unter Einschluss eines fachpraktischen Ausbildungsjahres)
Fachbereich Informatik
- Staatlich geprüfte informationstechnische Assistentin/Staatlich geprüfter informationstechnischer Assistent
Fachbereich Technik
- Staatlich geprüfte bautechnische Assistentin/Staatlich geprüfter bautechnischer Assistent
- Staatlich geprüfte biologisch-technische Assistentin/Staatlich geprüfter biologisch-technischer Assistent
- Staatlich geprüfte chemisch-technische Assistentin/Staatlich geprüfter chemisch-technischer Assistent
- Staatlich geprüfte elektrotechnische Assistentin/Staatlich geprüfter elektrotechnischer Assistent
- Staatlich geprüfte konstruktions- und fertigungstechnische Assistentin/Staatlich geprüfter konstruktions- und fertigungstechnischer Assistent
- Staatlich geprüfte physikalisch-technische Assistentin/Staatlich geprüfter physikalisch-technischer Assistent
- Staatlich geprüfte umwelttechnische Assistentin/Staatlich geprüfter umwelttechnischer Assistent
Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung
- Staatlich geprüfte technische Assistentin für Betriebsinformatik/Staatlich geprüfter technischer Assistent für Betriebsinformatik
- Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin/Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent
Ziel: Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und allgemeine Hochschulreife
In Verbindung von allgemeiner und beruflicher Bildung gelangen die Schülerinnen und Schüler in diesen Bildungsgängen zum Abitur. In folgenden Fachbereichen werden Bildungsgänge angeboten:
Fachbereiche
- Ernährung
- Gestaltung
- Gesundheit und Soziales
- Informatik
- Technik
- Wirtschaft und Verwaltung
Voraussetzung
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Unterricht
Der Unterricht in Beruflichen Gymnasien ist ab der Jahrgangsstufe 12 in Grund- und Leistungskurse gegliedert. Die Fächer sind nach Aufgabenfeldern geordnet: sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch sowie Religionslehre oder Sport/Gesundheitsförderung, die keinem Aufgabenfeld zugeordnet sind.
Was sind Profilfächer?
Eines der beiden Leistungskursfächer ist immer ein Profil bildendes Fach, zum Beispiel:
- im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung das Fach Betriebswirtschaftslehre.
- im Fachbereich Ernährung das Fach Ernährung.
Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profil bildenden Fächer sowie in der Regel Mathematik, Naturwissenschaft, Englisch, die zweite Fremdsprache, Informatik und Wirtschaftslehre unterrichtet. Diese Fächer bereiten gezielt auf eine entsprechendes Studium oder eine Berufsausbildung vor.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch, Religionslehre, Sport und Gesellschaftslehre mit Geschichte. Im Differenzierungsbereich können die Schulen individuelle und regionale Schwerpunkte setzen.
Besonderheiten
- Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Berufskolleg erworben haben, können unter Beibehaltung des Fachbereichs/des fachlichen Schwerpunkts unmittelbar in die Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden. Sie müssen dabei Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen.
- Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, aber in einen anderen Fachbereich/fachlichen Schwerpunkt wechseln möchten, können in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.
- Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, aber nicht über die notwendigen Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache verfügen, können ebenfalls in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.
- Wer den Bildungsgang nach der Jahrgangsstufe 11, 12 oder 13 verlässt, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife zuerkannt bekommen.
Abschluss
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Anschlussmöglichkeiten
- Studium an allen Hochschulen
- Berufsausbildung