Stundentafeln nach Anlage D 17 APO-BK
Fachbereich: Gesundheit und Soziales
Fachlicher Schwerpunkt: Gesundheit
Bildungsgang: Allgemeine Hochschulreife (Freizeitsportleiterin/Freizeitsportleiter), (Sport/Gesundheitsförderung, Biologie) (Anlage D 17)
11.1 | 11.2 | 12.1 | 12.2 | 13.1 | 13.2 | |
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Berufsbezogener Lernbereich | ||||||
Sport/Gesundheitsförderung | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 |
Biologie | 3 | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 |
Erziehungswissenschaften | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
Didaktik und Methodik | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
Mathematik | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
Englisch | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
Zweite Fremdsprache1 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
Praktika2 | - | - | - | - | - | - |
Berufsübergreifender Lernbereich | ||||||
Deutsch | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
Gesellschaftslehre mit Geschichte | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Religionslehre3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Differenzierungsbereich | ||||||
Wahlfach | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Wochenstunden4 | 32 | 32 | 34 | 34 | 34 | 34 |
Anmerkungen
I. Zweite Fremdsprache
Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtungen zur Belegung einer zweiten Fremdsprache erfüllt haben, werden die für die zweite Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem Differenzierungsbereich zugewiesen.
II. Praktikum
Das Praktikum kann als Block oder an einzelnen Tagen in vergleichbarem Umfang abgeleistet werden.
III. Übersicht über die Prüfungsfächer zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und die Prüfungsfächer der berufsbezogenen Prüfung
Abiturprüfung
1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Biologie5
2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Sport/Gesundheitsförderung (Fachprüfung)
3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Englisch, Religionslehre
4. Prüfungsfach (Grundkursfach):
- Wenn das Fach Deutsch oder Englisch als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe Erziehungswissenschaften, Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre
- Wenn das Fach Religionslehre als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Englisch, zweite Fremdsprache6
Prüfung zur Freizeitsportleiterin/zum Freizeitsportleiter
Erster Prüfungsteil7 - Prüfungsfächer:
1. Sport/Gesundheitsförderung (Fachprüfung)
2. Biologie (schriftlich)
3. Deutsch (schriftlich oder mündlich)
oder Englisch
oder zweite Fremdsprache
oder Gesellschaftslehre mit Geschichte
oder Religionslehre
Zweiter Prüfungsteil8 - Prüfungsfächer:
4. Didaktik und Methodik (schriftlich oder mündlich)
5. Erziehungswissenschaften9 (schriftlich oder mündlich)
Die Dauer der Abschlusslehrprobe beträgt 45 Minuten, die Dauer des Kolloquiums 15 Minuten.
1) Handelt es sich bei der zweiten Fremdsprache um eine neu einsetzende Fremdsprache, ist diese mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstunden in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu unterrichten.
2) Praktika von mindestens vier Wochen.
3) Nehmen Schülerinnen oder Schüler nicht am Unterricht im Fach Religionslehre teil, so erhalten sie gemäß dem Angebot der Schule Unterricht in einem Fach, das dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet ist und eine dem berufsübergreifenden Lernbereich entsprechende Aufgabenstellung abdeckt.
4) Schülerinnen und Schüler, die nach der Jahrgangsstufe 9 vom Gymnasium (= 163 Gesamtwochenstunden in der Sekundarstufe I) in das Berufliche Gymnasium wechseln, haben im Beruflichen Gymnasium insgesamt mindestens 102 Gesamtwochenstunden Pflichtunterricht.
5) Auf dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Anlage D 41, Seite 1) ist folgender Spiegelstrich aufzunehmen: "Schulversuch des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß der Vereinbarung zur Durchführung von Schulversuchen und der gegenseitigen Anerkennung der ensprechenden Abschlüsse (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Februar 1990 in der jeweils gültigen Fassung)".
6) Die zweite Fremdsprache kann nur Prüfungsfach sein, wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handelt oder wenn sie in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden unterrichtet wurde.
7) Die Prüfungsleistungen für diese Fächer werden in der Abiturprüfung erbracht.
8) Für die Durchführung der Prüfung gelten ergänzende Bestimmungen.
9) Die Prüfung entfällt, wenn das Fach im Rahmen der Abiturprüfung geprüft wurde.